SKA: Energiearmut und Wasserabsperrungen in Hamburg

Stephan Jersch

Das reiche Hamburg leistet sich, Einwohnern den Zugang zu Strom, Gas und sogar Trinkwasser zu verwehren, weil sie arm sind.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Drucksache 21/6341 | 18. Oktober 2016

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Inge Hannemann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 12.10.16 und Antwort des Senats

Betr.:
Energiearmut und Wasserabsperrungen in Hamburg

Die Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme gehört zur unverzichtbaren öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Versorgung mit Wasser ist ein Menschenrecht. Steigende Energie- und Wasserkosten bereiten immer mehr Verbraucherinnen und Verbrauchern Schwierigkeiten, ihre Rechnungen zu bezahlen. Nach der Studie „Energiearmut als Soziales Risiko?“ der Hans Böckler Stiftung gelten von allen Haushalten die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen 91,3% als energiearm, d. h. nach Abzug der Energiekosten liegt das Haushalts- Nettoeinkommen unter der so genannten Armutsgefährdungsschwelle.

Insbesondere in den Wintermonaten stellt das Absperren von Strom, Gas oder Fernwärme eine besondere Härte für die betroffenen Haushalte dar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Das Absperren von Strom, Gas oder Fernwärme führt zu einer Beeinträchtigung der Lebenssituation der Betroffenen, die möglichst vermieden werden soll. Verschiedene Angebote, u.a. des Caritasverbandes für Hamburg e. V., beraten speziell einkommensschwache Haushalte darin, wie sie ihre Energiekosten senken können. Bürgerinnen und Bürger in einer angespannten finanziellen Situation können sich an die verschiedenen hamburgischen Schuldnerberatungsstellen wenden, insbesondere auch an die Verbraucherzentrale Hamburg e. V., die Experten für das Thema Strom- und Gasschulden beschäftigt. Jobcenter und Grundsicherungsämter gewähren ergänzende Darlehen zur Deckung von Haushaltsenergiebedarfen; zudem bieten verschiedene Energieversorger unterschiedliche Modelle des Zahlungsaufschubs an.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), des Grundversorgers für Strom Vattenfall Europe Sales GmbH, der HAMBURG ENERGIE, der Hamburg Netz GmbH, der HAMBURG WASSER, des Caritasverbandes für Hamburg e. V., der Verbraucherzentrale Hamburg e. V. sowie des Jobcenters team.arbeit.hamburg wie folgt:

1. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 4. Quartal 2015 die Stromversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen.

Nach Auskunft der SNH erfolgten im 4. Quartal 2015 1.559, im 1. Quartal 2016 3.495, im 2. Quartal 2016 2.580 und im 3. Quartal 2016 2.501 Sperrungen der Stromversorgung.

2. Wie viele Mahnverfahren wegen nicht bezahlter Stromrechnungen haben der auch als Grundversorger fungierende Konzern Vattenfall beziehungsweise die jeweiligen Versorger ab dem 1. Quartal 2016 eingeleitet? Bitte immer quartalsweise benennen. Bitte auch die Daten für das angebrochene 4. Quartal, soweit sie bis zum Datum der Anfrage vorliegen, bereitstellen.

Nach Auskunft des Grundversorgers Strom, der Vattenfall Europe Sales GmbH, hat das Unternehmen im 1. Quartal 194.530, im 2. Quartal 170.286 im 3. Quartal 173.061 und im 4. Quartal bis zum 14. Oktober 2016 25.406 Mahnschreiben verschickt. Bei den Werten handelt es sich um die Summe an versendeten Mahnungen (1. Mahnung, 2. Mahnung, Sperrankündigung, Sperrauftrag) für den Strom- und Gasbereich. Eine Auswertung, um wie viele eingeleitete Mahnverfahren es sich dabei handelt, ist nach Auskunft des Unternehmens in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Zahlen erfassen sowohl private als auch gewerbliche Kunden.

Nach Auskunft von HAMBURG ENERGIE hat das Unternehmen im 1. Quartal 8.579, im 2. Quartal 7937 und im 3. Quartal 8.000 (Schätzwert) Mahnschreiben verschickt. Bei den Werten handelt es sich um die Summe an versendeten Mahnungen (1. Mahnstufe, 2. Mahnstufe, letzte Mahnstufe) für den Strom- und Gasbereich. Eine separate Darstellung ist nicht möglich. Die Datenbasis sind sämtliche Kunden, somit beispielsweise auch Gewerbe- und Geschäftskunden.

3. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 1. Quartal 2016 die Gasversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen. Bitte die Daten für das angebrochene 4. Quartal soweit sie bis zum Datum der Anfrage vorliegen bereitstellen.

Nach Auskunft der Hamburg Netz GmbH wurden im 1. Quartal 151, im 2. Quartal 134 und im 3. Quartal 201 Sperrungen durchgeführt.

4. Wie viele Haushalte mit geringem Einkommen haben die Stromsparhelfer der Caritas bzw. andere Organisationen ab dem 1. Quartal 2016 beraten? Bitte quartalsweise nach Organisationen benennen. Bitte die Daten für das angebrochene 4. Quartal soweit sie bis zum Datum der Anfrage vorliegen bereitstellen.

Nach Auskunft des Caritasverbandes für Hamburg e. V. wurde im 1. Quartal 389, im 2. Quartal 395, im 3. Quartal 341 und im 4. Quartal bis zum 13. Oktober 2016 41 Haushalten mit geringem Einkommen beraten.

5. Wie viele Haushalte hat die Verbraucherzentrale Hamburg ab dem 1. Quartal 2015 im Bereich Gas- und Strompreisrecht beraten? Bitte immer quartalsweise benennen. Bitte die Daten für das angebrochene 4. Quartal soweit sie bis zum Datum der Anfrage vorliegen bereitstellen

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Hamburg e. V. werden die Beratungskontakte zum Gas- und Strompreisrecht nicht gesondert erfasst. Die Erfassung der Beratungen erfolgt jährlich. Die entsprechende Statistik für das Jahr 2016 liegt im Jahr 2017 vor.

Im Jahr 2015 hatte die Verbraucherzentrale 2.896 energierechtliche Beratungskontakte. Diese betreffen fast ausschließlich Fragen des Gas- und Strompreisrechts sowie die damit zusammen hängenden Fragen des Anbieterwechsels. Grund des Rückgangs der Kontakte im Vergleich zum Vorjahr ist ein geringerer Beratungsbedarf, weil es im Jahr 2015 weniger Preiserhöhungen, teilweise sogar Preissenkungen gegeben hat.

6. Wie vielen Privathaushalten in Hamburg wurde ab dem 1. Quartal 2015 die Wasserversorgung gesperrt? Bitte immer quartalsweise benennen. Bitte die Daten für das angebrochene 4. Quartal soweit sie bis zum Datum der Anfrage vorliegen bereitstellen.

7. Bei wie vielen Haushalten wurde im vergangenen Jahr der Versuch unternommen das Wasser abzusperren?

8. Bei wie vielen Haushalten wurde ab dem 1. Quartal 2016 der Versuch unternommen das Wasser abzusperren. Bitte bis zum Datum der Anfrage die vorliegenden Daten benennen.

Nach Auskunft von HAMBURG WASSER erfolgten im 1. Quartal 2015 147, im 2. Quartal 2015 193, im 3. Quartal 2015 221, im 4. Quartal 2015 163, im 1. Quartal 2016 172, im 2. Quartal 2016 245 und im 3. Quartal 2016 181 Sperrungen. Darüber hinaus gab es keine weiteren (nicht erfolgreichen) Absperrversuche.

9. Wie hoch liegen jeweils die Absperrungskosten und die Wiederanschlusskosten bei Strom- Gas- und Wasserabsperrung und Wiederanschluss vom Januar 2016 bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung?

Angegeben werden jeweils die Nettopreise: Nach Angaben der SNH betragen die Kosten für die Sperrung und den Wiederanschluss der Stromversorgung 139,00 €. Davon entfallen jeweils 50 % auf die Unterbrechung und auf die Wiederherstellung. Nach Angaben der Hamburg Netz GmbH betragen die Kosten für die Sperrung der Gasversorgung 56,73 € und die Kosten für die Wiederaufnahme der Versorgung 74,87 €. Nach Angaben von HAMBURG WASSER betragen die Kosten für die Absperrung und den Wiederanschluss der Wasserversorgung 127,50 €.

10. Wie viele Darlehen nach dem SGB II wurden durch Jobcenter t.a.h. an Arbeitslosengeld-II- Leistungsberechtigte in 2015 bis aktuell vergeben, um Stromkosten zu bezahlen? Bitte jeweils nach Quartal und durchschnittlicher Darlehenssumme auflisten.

Durch den Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine Auswertung im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen siehe Drs. 21/768.

11. Wie viele Darlehen nach dem SGB XII wurden durch die Grundsicherungsämter in 2015 bis aktuell vergeben, um Stromkosten zu bezahlen? Bitte jeweils nach Quartal und durchschnittlicher Darlehenssumme auflisten.

Die Anzahl der Darlehen nach § 37 SGB XII für Haushaltsenergie können der nachstehend aufgeführten Tabelle entnommen werden:

Darlehen nach § 37 SGB XII

Quartal                  Anzahl EmpfängerLeistung NettobetragDurchschnittliche Darlehenssumme
1. Quartal 201510942.086,92 €386,12 €
2. Quartal 20159244.212,75 €480,57 €
3. Quartal 20159432.715,39 €348,04 €
4. Quartal 201511844.243,14 €374,94
gesamt 2015413163.258,20 €
395,30
1. Quartal 20169749.617,11511,52 €
1. Quartal 20169639.975,18 €416,41 €
1. Quartal 20168534.225,84 €
402,66
bis Sept. 2016278

123.818,13 €

445,39

 Quelle: Datawarehouse, einmalige HzL