SKA: Erweiterungs- und Bodenwertsteigerungspläne der Beiersdorf AG in Eimsbüttel

Stephan Jersch

Erweiterungs- und Bodenwertsteigerungspläne der Beiersdorf AG in Eimsbüttel

20. Februar 2018

 

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Heike Sudmann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 12.02.2018

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/11976 -

 

Betr.: Erweiterungs- und Bodenwertsteigerungspläne der Beiersdorf AG in Eimsbüttel

 

Mittlerweile hat der Senat eine Mitteilung an die Bürgerschaft zur „Standortsicherung der Beiersdorf AG“ verfasst (Drs. 21/11822 vom 30.1.18). Auch diese Mitteilung bleibt ebenso wie die Senatsantwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/10753 vom 24.10.17) etliche Antworten schuldig und wirft vielmehr neue Fragen auf.

 

So erstaunt der plötzliche Zuwachs von 700 Arbeitsplätzen am Standort Eimsbüttel oder die Verpflichtung der Stadt, einen neuen Bebauungsplan aufstellen zu müssen, wenn die Beiersdorf AG zwingende betriebliche Belange darlegt (Drs. 21/11822, Nr. 3.2).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

Die Beiersdorf AG beschäftigt rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werken 1 und 5 am Standort Hamburg. Im Rahmen des neuen Standortkonzeptes sollen die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Werk 1 und Werk 5 im Werk 5 konzentriert werden. Die Investition von rund 230 Mio. € betrifft lediglich das Werk 5. Aufgrund des Wachstums und der Synergieeffekte wird derzeit von einem Beschäftigungszuwachs von rund 10 % ausgegangen.

 

Die Drs. 21/11822 umfasst alle drei Werke der Beiersdorf AG, die Werke 1, 3, und 5. Im Werk 3 befindet sich die Produktion der Tochtergesellschaft Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH (BMH). Bei der BMH sind 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Da die BMH zu 100% im Besitz der Beiersdorf AG ist, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Drs. 21/11822 zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beiersdorf AG zur Standortsicherung hinzugezählt, so dass derzeit 3.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werken 1, 3 und 5 beschäftigt sind.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Beiersdorf AG wie folgt:

 

 

  1. Reale Anzahl der Arbeitsplätze, Flächenverbrauch je Arbeitsplatz

  1. Im Vorwort seiner Antwort auf die SKA 21/10753 schreibt der Senat: „Das Unternehmen beschäftigt rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Hamburg-Eimsbüttel und hat für den Wirtschaftsstandort Hamburg eine herausragende Bedeutung. (...) Diese Investition wird 3.000 Arbeitsplätze am Standort Hamburg-Eimsbüttel sichern und weitere 300 neue Arbeitsplätze schaffen.“ Nur drei Monate später spricht der Senat in der Drs. 21/11822 von 3.700 Arbeitsplätzen. Anscheinend beruht die Differenz von 700 Arbeitsplätzen bei der Tochtergesellschaft BMH (Beiersdorf Manufactoring Hamburg GmbH).

    1. Welche Tochtergesellschaften und anderen Gesellschaften

      1. gehören zur sogenannten „Beiersdorf-Gruppe“, die im Verkaufsvertrag erwähnt wird?

      2. gehören zum „Unternehmen“, das der Senat in Drs. 21/10753 nennt?

      3. haben jeweils ihren Sitz mit jeweils wie vielen Arbeitsplätzen am Standort Hamburg-Eimsbüttel?

      4. sollen nach den bisherigen Planungen auch zukünftig am Standort Hamburg-Eimsbüttel verbleiben?

 

Die im Verkaufsvertrag erwähnte Bezeichnung „Beiersdorf-Gruppe“ soll alle derzeitigen und zukünftigen Unternehmensgründungen der Beiersdorf AG umfassen. Eine Übersicht der Unternehmen mit Sitz in Hamburg Eimsbüttel ist im Geschäftsbericht 2016 der Beiersdorf AG aufgelistet. Der Bericht ist unter https://www.beiersdorf.de/investoren/finanzberichte/finanzpublikationen abrufbar.

 

Für das Standortkonzept in der Drs. 21/11822 sind folgende Arbeitsplätze der Beiersdorf-Gruppe in Hamburg Eimsbüttel berücksichtigt worden:

 

 

Beiersdorf AG

BSS

BCS

BMH

BDF

BIEG

Gesamt

Werk 1

1.094

365

5

 

37

7

1.508

Werk 3

69

 

 

762

 

 

831

Werk 5

1.330

 

 

 

 

 

1.330

Kindertagesheim

34

 

 

 

 

 

34

Gesamtergebnis

2.527

365

5

762

37

7

3.703

 

BSS (Beiersdorf Shared Services GmbH)

BCS (Beiersdorf Customer Supply GmbH)

BMH (Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH)

BDF (Beiersdorf Health Care AG & Co. KG)

BIEG (Beiersdorf Immobilienentwicklungs GmbH)

 

 

  1. Zählen die 700 Arbeitsplätze der BMH zum Unternehmen? Falls ja: Weshalb wurden sie vom Senat im Oktober 2017 nicht erwähnt? Falls nein: In welchem Bezug steht die Gesellschaft zum Unternehmen oder zur Beiersdorf-Gruppe?

 

Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Wie viel Quadratmeter Fläche pro Arbeitsplatz werden aktuell genutzt

    1. im Werk 1,

    2. im Werk 3,

    3. im Werk 5?

  2. Bitte jeweils die Anzahl der Arbeitsplätze und die Quadratmeter pro Arbeitsplatz angeben.

    1. Wie viele Arbeitsplätze und jeweils wie viel Quadratmeter Bruttogeschossfläche (BGF) pro Art des Arbeitsplatzes sind jeweils im neuen „Headquarter“ vorgesehen für

    2. Büro,

    3. Labor,

 

  1. Forschungszentrum oder andere Nutzungen? Bitte hier jeweils einzeln je nach Art ausweisen, falls diese mehr als 5 % der Gesamt-BGF überschreiten.

 

Eine Aufteilung nach den unterschiedlichen Bereichen ist nicht möglich und wird bei der Beiersdorf AG nicht geführt, da die Flächenanforderungen zwischen den einzelnen Bereichen, Büronutzungen, Labor und weitere Nutzungen, wie z.B. Kantine, Kita, Aufenthaltsräume, Stellplätze zu unterschiedlich sind.

 

 

  1. Welche Zielgröße an durchschnittlicher Fläche pro Arbeitsplatz hat die Beiersdorf-Gruppe als Begründung für die Notwendigkeit einer langfristigen Erweiterungsmöglichkeit angegeben? Falls kein Bedarf und keine Prognose über die Entwicklung der Arbeitsplätze bzw. ihrer Flächenbedarfe angegeben wurden: Woraus leitet sich der geltend gemachte Erweiterungsbedarf ab?

 

Mit der Realisierung des Beiersdorf Standortkonzeptes in Werk 5 werden alle Flächen optimal ausgenutzt. Es entstehen, teilweise oberirdisch und teilweise unterirdisch rund 100.000 qm neue Bruttogrundfläche (BGF). Nach dieser Realisierung bestehen dort Nachverdichtungs- und Erweiterungsreserven. Der Flächenankauf der Kleingartenfläche erfolgt als langfristige Erweiterungsperspektive der Beiersdorf AG.

 

 

  1. Der Senat propagiert seit Längerem eine „stapelbare Produktion“ bzw. stapelbares Gewerbe.

    1. Welche der langfristig von Beiersdorf geplanten Arbeitsplätze lassen sich mit welcher Begründung nicht „stapeln“?

    2. Welche Ideen, Vorschläge und Unterstützung hat der Senat gegenüber der Beiersdorf-Gruppe hinsichtlich der Realisierung von “gestapeltem Gewerbe“, also einer flächensparenden Entwicklung, ins Gespräch gebracht?

 

Der Senat hat gegenüber der Beiersdorf AG keine Entwicklungen einer flächensparenden Realisierung ins Gespräch gebracht, da die Beiersdorf AG, insbesondere die Produktion der BMH im Werk 3, selbst ein hervorragendes Beispiel für eine stapelbare Produktion im verdichteten Stadtgebiet ist. Im Werk 3 werden auf unterschiedlichen Etagen folgende Produkte hergestellt und abgefüllt: Emulsionen, sowie Visage-Produkte in der Abfüllung im Gebäude 324, dabei findet die Herstellung im 1.- 3 OG statt, die Abfüllung im EG. Im Gebäude 331 erfolgt die Produktion von Deosticks im 4. OG, die Abfüllung im 3. OG. Im Gebäude 320 werden in der 3. Etage der Labello und die NIVEA Creme hergestellt, die NIVEA Abfüllung ist in der 2. Etage. Zudem befindet sich das Glasflaschenzentrum, die Abfüllung der Deoroller und des Aftershaves, in der 1. Etage. Schließlich werden im Gebäude 319 Aerosole im 1. OG hergestellt und im EG in zwei Linien abgefüllt.

 

 

  1. Welche Anzahl an Geschossen hält der Senat für erstrebenswert und fortschrittlich, wenn er von stapelbarer Produktion spricht?

 

Jede Produktion, die über mehrere Etagen erfolgt, ist technisch sehr anspruchsvoll und kann nicht an einer bestimmten Anzahl von Geschossen festgemacht werden, da es auf die jeweilige Nutzung ankommt. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) realisiert derzeit mit dem viergeschossigen Gewerbehof am Offakamp / „Meistermeile“ ein fortschrittliches Konzept stapelbarer Gewerbeflächen. Eine Stapelung auf bis zu vier Geschossen ist aus Sicht der BWVI und vor dem Hintergrund des Hamburger Stadtbildes angemessen und fortschrittlich.

 

 

  1. Wie viel Kfz-Stellplätze pro Arbeitsplatz

    1. stehen heute bei der Beiersdorf-Gruppe und/oder dem Unternehmen am Standort Hamburg-Eimsbüttel zur Verfügung? Welcher Anteil befindet sich in mehrgeschossigen Anlagen?

 

Der Stellplatzbedarf wird nicht pro Arbeitsplatz berechnet, sondern bemisst sich nach einem Schlüssel auf Grundlage der BGF. Es gibt für das bestehende Unternehmen am Standort Eimsbüttel (Unnastraße und Troplowitzstraße) einen Stellplatzbedarf von bauordnungsrechtlich notwendigen 1.428 Stellplätzen. Vorhanden sind 1.625 Stellplätze, davon sind ca. 1.300 Stellplätze in mehrgeschossigen Anlagen.

 

 

  1. sind für das neue „Headquarter“ geplant? Welcher Anteil befindet sich davon in mehrgeschossigen Anlagen?

 

Durch die beantragten Neubauten erhöht sich der Bedarf an bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätzen auf ca. 1.790 Stellplätze. Es werden in Tiefgaragen weitere Stellplätze geschaffen, so dass sich der Gesamtbestand an Stellplätzen auf ca. 1.900 erhöhen wird.

 

 

  1. wurden bei der Begründung für die langfristige Erweiterungsmöglichkeit geltend gemacht?

 

Keine.

 

 

 

  1. Bodenwertsteigerungen

  1. Welche Nutzungen befinden sich heute auf dem Gelände des Werkes 1? Bitte die jeweilige Nutzungsart und BGF-Quadratmeterzahl angeben.

  2. Welche Nutzungen befinden sich heute auf dem Gelände des Werkes 3 und 5? Bitte die jeweilige Nutzungsart und BGF-Quadratmeterzahl angeben.

 

Im Werk 1 befindet sich neben den in der Antwort zu 1. a) genannten Unternehmen der Beiersdorf AG, ein Fitnessstudio, ein Parkhaus und die BSN medical GmbH. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. Die BGF-Quadratmeterzahlen stehen nicht zur Verfügung.

 

 

  1. Welche ggfs. unterschiedlichen Bodenrichtwerte je Quadratmeter BGF (Bodenschichtwert) gelten im Bereich des Werkes 1? Bitte ggfs. mit den jeweiligen Lagen angeben.

  2. Welcher Bodenrichtwert je Quadratmeter BGF (Bodenschichtwert) ist bei der geplanten Wohnbebauung für diesen Bereich zur Zeit zu erreichen? Falls kein Wert angegeben werden kann: wie hoch ist der Bodenrichtwert je Quadratmeter BGF in der unmittelbaren Umgebung für eine mehrgeschossige Wohnnutzung mit vergleichbarer GFZ?

 

Die Bodenrichtwerte können unter http://www.geoportal-hamburg.de/boris/ abgefragt werden.

 

 

  1. Es ist die Rede von 600 bis 800 Neubauwohnungen für dieses Gebiet. Angesichts des gerade in dieser Gegend stark schwindenden Anteils von günstigen Wohnungen und der weitreichenden städtebaulichen Veränderung im Zuge der Verlagerung des Werkes 1 könnte der Senat hier selbst eingreifen.

    1. Wurde bzw. wird für dieses Gebiet eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) erwogen? Falls ja: Wie weit ist das Verfahren bzw. wann ist ein Beschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen geplant? Falls nein: weshalb nicht?

    2. Wurde bzw. wird für dieses Gebiet die Anwendung des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 BauGB geplant, um preisgünstigen Wohnraum in dieser Lage zu ermöglichen? Falls ja: Wie weit ist das Verfahren? Falls nein: weshalb nicht?

 

Die Beiersdorf AG wird die Flächen des Werkes 1 als Bestandshalter im Portofolio behalten. Daher sind weder § 165 BauGB noch § 25 BauGB einschlägig.

 

 

  1. Laut Drucksache 21/11822 wurde für das 11,8 Hektar große Kleingartengebiet ein Preis von 8 €/qm angesetzt, für das Gewerbe wird ein Bodenrichtwert von 300 €/qm zugrundegelegt.

    1. Gilt der Preis von 8 €/qm für alle Kleingartenflächen in Hamburg?

    2. Laut BORIS, der interaktiven Bodenrichtwertkarte von Hamburg, gilt z.B. in der Troplowitzstraße für Produktion und Lager ein Bodenrichtwert von 430 €/qm, für Bürohäuser liegt der Wert dort bei 721,69 €/qm.

 

    1. Warum wurde ein geringerer Gewerberichtwert als in der Nachbarschaft angesetzt?

    2. Aufgrund welcher Planung der Beiersdorf-Gruppe wurde die Gesamt-BGF, die zukünftige Bebauungsdichte (GFZ) und Nutzungsart bestimmt? Wo kann diese Planung eingesehen werden?

    3. Wie wurde der Bodenrichtwert von 300 €/qm ermittelt? Welcher GFZ-Wert liegt diesem Wert zu Grunde?

    4. Wurde der Gutachterausschuss für Grundstückswerte mit einer Bewertung der o.g. Flächen beauftragt? Wenn ja: Wo kann das Gutachten eingesehen werden? Wenn nein: warum nicht?

    5. Welche Lage und Flächengröße besitzen die Grundstücksflächen, die mit 8 €/qm und die mit 300 €/qm unterschiedlich hoch angesetzt wurden? Was unterscheidet diese Flächen?

 

Beide Annahmen der Bodenrichtwerte, 8 €/qm für Kleingartenfläche und 300 €/qm für Gewerbefläche, sind Ergebnisse der Kaufpreisverhandlungen zwischen dem Senat und der Beiersdorf AG. Diese Verhandlungspreise basieren auf den BORIS Richtwerten aus dem Jahr 2015 (Stichtag 31. Dezember 2014) für den Bereich. Danach ergibt sich für Produktion und Logistik ein Gewerbeflächenpreis von 300 €/qm für das Areal am Veilchenstieg. Der Preis für Kleingartenfläche von 8 €/qm wurde vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Durchschnittswert mitgeteilt. Die Preise sind das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen dem Senat und der Beiersdorf AG und berücksichtigen zahlreiche Aspekte wie das Entwicklungspotenzial, die Standortsicherung des Unternehmens und das derzeit bestehende Planrecht mit der Ausweisung als Kleingartenfläche.

 

Da die Beiersdorf AG derzeit keine Planungen für die Verwendung des Areals hat und auch kein Bebauungsplanverfahren für das Kleingartenareal anstrebt, ist dies vor dem Hintergrund eines strategischen Ankaufs für eine sehr langfristige Nutzung erfolgt. Aussagen zu gesamt BGF, geplanten BGF und Bodenrichtwerten können nicht getroffen werden.

 

 

  1. Ist durch die Planungen der Beiersdorf AG zu erwarten, dass sich die Nutzungsdichte (BGF) auf dem Gelände des Werkes 3 und 5 erhöht? Wenn ja: Wird dies durch den aktuellen B-Plan abgedeckt? Wenn nein: Welche Erhöhung ist zu erwarten und welche Bodenwertsteigerung ergibt sich in etwa durch eine entsprechende Änderung der GFZ im Bebauungsplanverfahren?

 

Für das Werk 3 gibt es einen gültigen Bebauungsplan. Nachverdichtungen, die über das zulässige Maß des Bebauungsplans hinausgehen, sind nicht geplant.

 

Für das Werk 5 ist derzeit ein neuer Bebauungsplan in Aufstellung, der Bebauungsplan Lokstedt 69 / Hoheluft-West 15. Die Nutzungsdichte für Werk 5 erhöht sich; der neue Bebauungsplan sieht eine Verdichtung vor.

 

Aktueller Bebauungsplan:

Gewerbegebiet: 54.500 m².          x 2,0 Geschossflächenanzahl (GFZ) =109.000 m² Geschossfläche

 

Bebauungsplan in Aufstellung:

Gewerbegebiet: 60.500 m²         x 3,0 GFZ = 181.500 m² Geschossfläche

 

Das bedeutet eine Verdichtung um 72.500 m² Geschossfläche.

 

Eine Änderung oder Erhöhung der Bodenwerte ist nicht relevant, da die Beiersdorf AG die Flächen zur betrieblichen Nutzung und Standorterweiterung benötigt und keine Verkaufsabsicht hat.

 

 

C. Grün-/Freiflächenbedarf

 

  1. Laut Senat liegt das knapp 12 Hektar große Kleingartengebiet in einem „zunehmend auch mit Wohnungen verdichteten Bereich, in dem neben dem Stadtpark Eimsbüttel nur noch kleine Grünflächen und Pocketparks zur Verfügung stehen.“ (Drs. 21/11822, Nr. 3.5). Die Richtwerte für die Planung von Grün- und Freiflächen sehen für wohnungsnahe Parkanlagen 6 qm/Einwohner_in in bis zu 500 Meter Fußwegentfernung vor. Die Mindestgröße der Anlage soll 1 Hektar betragen (vgl. http://www.hamburg.de/contentblob/3908896/1b5c560c31bd93ee4fe9a0248968718a/data/richtwerte-planung-gruen-freiflaechen.pdf).

 

Zur Beantwortung werden die Ergebnisse der Freiraumbedarfsanalyse für wohnungsnahe Freiräume aus dem Jahr 2012 herangezogen.

 

Die Freiraumbedarfsanalyse ersetzt keine einzelfallbezogene, konkrete Analyse. Sie ist eine rein quantitative, an Richtwerten orientierte Analyse und bezieht sich auf die damalige Einwohnerzahl, die sich zwischenzeitlich durch diverse Bauvorhaben des Wohnungsbauprogramms verändert hat und auch noch weiter zunehmen wird. Die Freiraumbedarfsanalyse bezieht sich nur auf typisierte Parkanlagen. Kleingärten und Sportflächen sind in dieser Analyse nicht einbezogen, da sie nur eingeschränkt der Erholungsnutzung dienen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf die dort abgegrenzten Einzugsbereiche der öffentlichen Grünanlage im Bereich des Stadtparks Eimsbüttel und auf den abgegrenzten Einzugsbereich im östlichen Anschluss, in dem das Kleingartengebiet beidseitig des Veilchenstiegs liegt. Die Einzugsbereiche weiterer Parks in Eimsbüttel sind der Versorgungsanalyse zu entnehmen.

 

 

  1. Für welche Quartiere stellen der Stadtpark Eimsbüttel und die kleinen Grünflächen und Pocketparks die Grün- und Freiflächenversorgung sicher?

 

Der Stadtpark Eimsbüttel versorgt Teile des in der Freiraumbedarfsanalyse abgegrenzten Einzugsgebietes.

 

 

  1. Wie viele Einwohner_innen leben in diesen Quartieren?

 

Der Freiraumbedarfsanalyse liegt für das betreffende Einzugsgebiet um den Eimsbütteler Stadtpark eine Einwohnerzahl von 14.922 Einwohnerinnen und Einwohnern zugrunde. In dem östlich angrenzenden Einzugsgebiet ist im Jahr 2012 eine Einwohnerzahl von 6.549 Einwohnerinnen und Einwohnern zugrunde gelegt worden.

 

 

  1. Für wie viele der Einwohner_innen dieser Quartiere gibt es keine wohnungsnahen Parkanlagen in 500 m Fußwegeentfernung?

 

Im Bereich des Stadtparks Eimsbüttel können die aufgeführten Einwohnerinnen und Einwohner dieses Einzugsgebietes die dortige typisierte Parkanlage in max. 500 m Entfernung (Luftlinie) erreichen. Daraus ergibt sich ein Versorgungsgrad von 2,24 qm/Einwohner. Im östlich angrenzenden Bereich ist der Versorgungsgrad bei 0 qm, da typisierte Parkanlagen dort fehlen und Kleingärten nicht in die Berechnung eingeflossen sind.

 

 

  1. Wie viel Quadratmeter wohnungsnaher Parkanlage pro Einwohner_in dieser Quartiere stehen heute zur Verfügung?

  2. Wie ist der Versorgungsgrad der Einwohner_innen dieser Quartiere

    1. heute unter Berücksichtigung des knapp 12 Hektar großen Kleingartengeländes?

    2. bei Erweiterung der Beiersdorf-Gruppe und dem Wegfall des Kleingartengeländes?

 

Das 12 ha große Kleingartengebiet beidseitig Veilchenstieg liegt außerhalb des Einzugsgebietes des Stadtparks Eimsbüttel. Im Übrigen siehe Antworten zu 14. a. – c.

 

 

  1. Wie viel Quadratmeter wohnungsnaher Parkanlage werden nach Realisierung der Wohnbebauung auf dem Gelände des Werks 1 sowie anderer geplanter Wohnungsbauvorhaben/-nachverdichtungen und dem Wegfall der 12 Hektar großen Kleingartenfläche pro Einwohner_in dieser Quartiere zur Verfügung stehen?

 

Die Größe und Anzahl zukünftiger Parkanlagen ist Ergebnis des Abwägungsprozesses im Rahmen der durchzuführenden Bauleitplanverfahren.

 

 

D. Planrecht

 

  1. Für die Änderung der Nutzung (Anmerkung der Fragesteller_innen: der Kleingartenfläche) muss die Beiersdorf AG zwingende betriebliche Belange darlegen. Anschließend muss ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden“" (Drs. 21/11822, Nr. 3.2).

    1. Wie sind „zwingende betriebliche Belange“ definiert?

    2. Von wem, wie und in welchem Zeitraum werden die geltend gemachten Belange überprüft?

    3. Wie ist diese Aussage mit der Präambel (D) des Kaufvertrages vereinbar, wonach es keinen Anspruch auf die Aufstellung und den Inhalt eines Bebauungsplans gibt?

 

Zwingende betriebliche Belange liegen vor, wenn die Beiersdorf AG eine Erweiterung der Produktion oder des Betriebes nicht mehr durch Nachverdichtung auf den vorhandenen Arealen realisieren kann und dadurch einen erheblichen Standort- oder Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionsorten erleidet.

 

Geprüft wird dies von den zuständigen Behörden, die als Plangeber und Baugenehmigungsbehörde für die Prüfung möglicher Nachverdichtungen in den Werken zuständig sind.

 

Die in der Präambel des Kaufvertrages getätigte Aussage ist dahingehend zu verstehen, dass der zukünftige Plangeber, die Bezirksversammlung Eimsbüttel, nicht durch den Kaufvertrag in ihrer Planungshoheit präjudiziert werden soll.