SKA: Kurz vor dem Besitzerwechsel: Was passiert am Kohleheizkraftwerk in Wedel?

Stephan Jersch

Für die Einhausung der Ammoniak-Entladestation am KoHKW Wedel gibt es laut Senat keine rechtliche Anforderung; sie soll wohl der Vergrößerung des angrenzenden Business-Parks dienen. Sowohl zu den von Bürger*innen erhobenen Klagen gegen die Umweltverschmutzung durch das KoHKW als auch zu allgemeinen Angaben über Wärmebedarfe und -dargebote im Wärmenetz verschanzt sich der Senat hinter »Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen«.

18. Juni 2019


 Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 11.06.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/17495 -

 

Betr.: Kurz vor dem Besitzerwechsel: Was passiert am Kohleheizkraftwerk in Wedel?

Am Kohleheizkraftwerk Wedel soll nach Aussage der BI in Wedel die Ammoniak-Entladestation eingehaust werden. Weder ist der konkrete Zweck der Einhausung transparent, noch ist, trotz fortschreitender Zeit, bisher eine Baustelle, zu deren Umfang die Errichtung eines mehr als 50 Meter hohen Schornsteins gehören soll, sicht- oder hörbar. Da die Baumaßnahmen nach vorliegenden Informationen durch die VWH veranlasst wurden und das Kohleheizkraftwerk nach Ablauf der Einspruchsfrist zum positiven Votum der EU zum Rückkauf des Fernwärmenetzes, unter Einbeziehung des KoHKW Wedels, in den Besitz der FHH übergehen wird, stellen sich einige Fragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Ist der Senat über die Errichtung einer Einhausung der Ammoniak-Entladestation am KoHKW Wedel informiert?
Wenn ja:
a. Wurde diese Investitionsentscheidung im Aufsichtsrat der VWH unter Beteiligung des Vertreters bzw. der Vertreterin der FHH gefällt?

Die Einhausung ist Bestandteil der Ertüchtigungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk Wedel und ist im Rahmen der Jahres- und Investitionsplanung im Aufsichtsrat der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) aufgerufen worden.

b. Durch wen werden die Investitionskosten getragen? Werden diese nach Übergang des Fernwärmenetzes an die FHH durch Hamburg übernommen werden?

Die Investitionskosten für die Einhausung der Ammoniakverladestation werden durch den aktuellen Eigentümer des HKW Wedel getragen, d.h. durch die Vattenfall Wärme Berlin AG. Das Vorhaben wird im Juni 2019 abgeschlossen, die Einhausung ist dann Bestandteil des Anlagevermögens des HKW Wedel.

i. Wenn ja: Um welchen Betrag handelt es sich dabei?

Entfällt.

c. Gibt es für die Einhausung der Ammoniak-Entladestation rechtliche Anforderungen, die diese notwendig machen?

Nein.

i. Wenn ja: Seit wann sind diese der FHH bekannt?
ii. Wenn nein: Was ist dann der Anlass zur Einhausung des Lagers?

Durch die Einhausung der Ammoniakanlage reduziert sich der notwendige Sicherheitsabstand zur angrenzenden Bebauung. Dies ermöglicht der Stadt Wedel eine flexiblere Nutzung bei der Erschließung des angrenzenden Businessparks.

d. Die Bauarbeiten für die Einhausung sollten nach dem letzten Stand der Informationen und nach mindestens einer Verschiebung Ende Juni 2019 beendet sein. Wie sieht nunmehr der Zeitplan aus und werden die Bauarbeiten auch nach Übergang des KoHKW in den Besitz der FHH fortgeführt bzw. begonnen werden?

Siehe Antwort zu 1.b).

Wenn nein:
e. Wie verhält sich der Senat zu den von Vattenfall beabsichtigten oder bereits begonnen Bauarbeiten und im speziellen zu den entstehenden Kosten?

 

2. Das KoHKW Wedel ist in diesem Jahr ungewöhnlicherweise bereits im April/Mai in Revision gegangen, also noch vor Ablauf der Heizperiode. Im April lagen die Tiefsttemperaturen in Hamburg an 14 Tagen zwischen -3 und 3 Grad Celsius. Noch bis Mitte Mai waren teils Nachttemperaturen zwischen -1 und 3 Grad zu verzeichnen.
a. Über welchen Zeitraum wird die diesjährige Kraftwerksrevision durchgeführt? Bitte ggf. beide Blöcke getrennt aufführen, wenn es unterschiedliche Zeiten gab.

HKW Wedel Block 1: 23. April 2019 bis 14. Juni 2019 (gemäß aktueller Planung)
HKW Wedel Block 2: 01. Mai 2019 bis 06. Juni 2019

b. Welchen Grund gibt bzw. gab es dafür, die Revision in der Heizperiode durchzuführen?

Der Revisionsbeginn für Block 1 innerhalb der Heizperiode, d.h. vor dem 30. April 2019, war aufgrund wichtiger Instandhaltungsarbeiten im Kesselbereich unmittelbar erforderlich geworden. Dadurch musste ein längerer Revisionszeitraum eingeplant werden als ursprünglich vorgesehen. Dies wiederum musste unter Berücksichtigung der langfristig geplanten großen Revision Tiefstacks erfolgen, um insgesamt alle notwendigen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an den wesentlichen Wärmerzeugungsanlagen in der Sommerperiode fertigstellen zu können und gleichzeitig die Wärmeversorgung auch in der Sommerperiode zuverlässig zu gewährleisten.
Der Revisionsbeginn Block 2 erfolgte u.a. aus diesem Grund später als Block 1 und wurde flexibel geplant, um ggf. auf kritische Versorgungssituationen reagieren zu können.

c. Wie hoch war der Wärmebedarf des Fernwärmenetzes in Hamburg in dieser Zeit?
d. Welche Wärmequellen stehen bzw. standen in der Zeit der Revision des KoHKW mit welcher Leistungsabgabe zur Verfügung und welche Leistung wurde in das westliche Fernwärmenetz aus diesen Quellen jeweils eingespeist?

Diese Informationen unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der VWH, da auf Basis dieser Informationen Rückschlüsse auf den Anlagenpark, Dispatch und andere Betriebsinterna möglich sind.

 

3. Nach Presseinformationen wurden in Bezug auf den Betrieb des KoHKW und das ehemals geplante GuD in Wedel Klagen eingereicht. Insbesondere der ätzende Partikelauswurf aus dem Schornstein und die rund um das KoHKW Wedel verzeichneten Industrie-Emissionsschäden seit Juli 2016 sorgen immer wieder für Presseberichte. Nach bisherigen Informationen sollen die VWH und das KoHKW Wedel rückwirkend zum 01.01.2019 von Vattenfall übernommen werden.
Ist der Senat über die eingereichten Klageverfahren und rechtlichen Anordnungen der zuständigen Landesbehörde in SH (LLUR) informiert?
Wenn ja:
a. Welche Verwaltungsklagen zum KoHKW und zum GuD Wedel wurden von Seiten betroffener Bürgerinnen und Bürgern beim OVG Schleswig eingereicht?
b. Wann wurden die Klagen jeweils eingereicht?

Im Zuge der 2018 erstellten Legal Due-Diligence, der regelmäßigen Berichterstattung über das Heizkraftwerk Wedel im Aufsichtsrat der VWH und des noch laufenden Verfahrens zur Abspaltung des Heizkraftwerks werden/sind die FHH bzw. die HGV über gerichtliche Verfahren informiert. Einzelheiten hierzu unterliegen dem Datenschutz (z.B. welche Bürger geklagt haben) bzw. betreffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Darüber hinaus äußert sich der Senat nicht zu laufenden Verfahren.

c. Hat die Fa. Vattenfall ebenfalls Klagen beim OVG Schleswig eingereicht?

Ja, am 27. November 2017 gegen den Änderungsbescheid des LLUR vom 15. Mai 2017 zur Anordnung vom 16. Dezember 2016.

d. Welche Rechtsverfahren wurden von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf den persönlichen Schadenregress beim Amtsgericht Pinneberg und beim Landgericht Itzehoe eingereicht?
e. Welche persönlichen Schadenverfahren wurden vor und nach dem 01.01.2019 eingereicht?

Siehe Antwort zu 3.a) und 3.b).

f. Welche rechtlichen Anordnungen des LLURs liegen in Bezug auf den Betrieb des KoHKW vor?

Es liegen derzeit keine Anordnungen vor, die zusätzliche Maßnahmen erfordern.

g. Übernimmt die FHH Rechtsverfahren nach Eigentumsübergang als Beigeladene oder Beklagte von Vattenfall?
i. Wenn ja: Welche Verfahren sind davon betroffenen?
ii. Wenn nein: Führt die Fa. Vattenfall die Klageverfahren fort?

Die FHH führt keine Rechtsverfahren ihrer öffentlichen Unternehmen oder Beteiligungen. Rechtsverfahren werden von den betroffenen Unternehmen in eigener Verantwortung geführt. Eine Regelung zu den Rechtsverfahren, die der Unternehmenseinheit HKW Wedel zuzuordnen ist, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen über den Abspaltungsvertrag. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Im Übrigen siehe Antwort zu 3.a) und 3.b).

 

4. Die geplante Elbvertiefung soll in den nächsten Monaten beginnen. Dabei ist in Wedel nicht nur eine Vertiefung der Fahrrinne, sondern auch eine Verbreiterung vorgesehen (Begegnungsstelle).
a. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob die geplante Vertiefung/Verbreiterung der Fahrrinne auf Höhe des KoHKW Wedel Auswirkungen auf den vorhandenen Hafen am Kraftwerk hat?
b. Wenn ja: Dürfen weiterhin große Kohlefrachter direkt am Hafen entladen werden?

Der Bau einer Begegnungsstrecke zwischen Wedel und Blankenese wird keine Auswirkungen auf die Hafenanlagen am Kraftwerk Wedel haben, so dass dort auch nach Abschluss der Fahrrinnenanpassung Frachtschiffe abgefertigt werden können. Grundsätzlich ist das Kohlelager ausreichend dimensioniert, um das HKW mehrere Monate ohne Kohlelieferung zu betreiben.

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