SKA: Moorburg: was denn nun?

Stephan Jersch

Das EuGH-Urteil vom 26. April 2017 zur rechtswidrigen wasserrechtlichen Erlaubnis des Steinkohlemeilers Moorburg hatte Hamburgs Regierung so erschüttert, dass der Umweltsenator und seine Pressestelle sich widersprechende Krisenkommunikationen herausgaben. Die LINKE hat nachgefragt et voilá: Die widerrechtliche Kühlwasserentnahme aus der Elbe und damit das Töten der Fische darin und die Schädigung der Wasserqualität dauern immer noch an, weil das Verfahren zur Aufhebung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung noch läuft. Gut für Vattenfall, so kann der Meiler noch ein wenig länger maximalen Gewinn abwerfen, bevor die eingeschränkte Kühlung diesen ein wenig schmälern wird - »zunächst«, wie der Senat deutlich macht.

12. Mai 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 04.05.17

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/8977 -

Betr.: Moorburg: was denn nun?

Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Kohlekraftwerk Moorburg hat für einige Verwirrung gesorgt. Aus der Umweltbehörde waren unterschiedliche Aussagen zu möglichen oder sogar tatsächlichen Konsequenzen zu vernehmen. Angesichts der langen Vorgeschichte des Themas „Kohlekraftwerk Moorburg“ ist dies etwas irritierend.

Während die Umweltbehörde (BUE) eine Prüfung ankündigte, die darüber befinden wird, ob die Kühlung mittels Elbwasser durch eine Kühlung über die Kühltürme ersetzt wird, hat der Umweltsenator dies in einer Äußerung am 26.4. bereits konkret als Konsequenz formuliert.

Über die konkrete Frage der zukünftigen Kühlung des Kraftwerks hinaus stellen sich natürlich auch Fragen zur zukünftigen Nutzung und Einbeziehung des Kraftwerks in eine Energieplanung für die Freie und Hansestadt Hamburg. Das betrifft in einem ersten Schritt vor allem die Planung für den Ersatz des Kohleheizkraftwerks Wedel im Sinne des Volksentscheids zum Rückkauf der Energienetze.

Ich frage den Senat:

1. Wie sind die unterschiedlichen Aussagen von Umweltbehörde und Umweltsenator über konkrete Konsequenzen zu einer zukünftigen Kühlung des Kraftwerks zu bewerten und wie ist der aktuelle Stand dazu?

2. Für den Fall, dass es noch keine Entscheidung für konkrete Konsequenzen für den Betrieb des Kohlekraftwerks Moorburg gibt: Bis wann ist damit zu rechnen?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kraftwerk Moorburg wird derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Bundes sorgfältig geprüft und so schnell wie möglich umgesetzt. Das Verfahren zur Aufhebung des sofortigen Vollzuges der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung ist eingeleitet. Nach derzeitiger Lage kann davon ausgegangen werden, dass nach Abschluss dieses Verfahrens das Kraftwerk in der Folge zunächst nur mit dem Kühlturm weiterbetrieben werden kann.

3. Sieht der Senat über die Frage der Umstellung der Kühlung des Kraftwerks weitere mögliche Konsequenzen?

Nein, nur die Kühlung war Gegenstand der Entscheidung des EuGH.

4. Eine Umstellung der Kühlung des Kraftwerks Moorburg bedeutet auch eine Reduktion der vielfach beworbenen hohen Effizienz des Kohlemeilers. Welche Verluste würde diese Umstellung erbringen? Bitte in Prozent und in Strom- beziehungsweise möglicher Wärmemenge aufführen.

Durchlauf- und Kreislaufkühlung kamen bereits bisher je nach den aktuellen tatsächlichen Verhältnissen in der Süderelbe (Oberwasserdargebot, Temperatur und Sauerstoffgehalt) zum Einsatz. Die deshalb nur theoretische `Umstellung` der Kühlung von einer ausschließlichen Durchlaufkühlung auf eine ausschließliche Kreislaufkühlung ohne Fernwärmeauskopplung würde zu einem Verlust des elektrischen Wirkungsgrades von 1,1% führen; dies entspräche einem Verlust von 17 MW elektrischer Nettoleistung je Block. Die ebenso theoretische Umstellung mit einer Fernwärmeauskopplung von maximal möglichen 225 MW je Block, unterstellt es gäbe einen entsprechenden Bedarf, würde zu einem Verlust des elektrischen Wirkungsgrades von 0,2% führen; dies entspräche einem Verlust von 5 MW an elektrischer Nettoleistung je Block.

5. Wie würde beziehungsweise wird sich eine Effizienzreduktion auf die Einbeziehung des Kohlekraftwerks Moorburg in die Fernwärmeplanung der Freien und Hansestadt Hamburg auswirken, insbesondere was die geplante Rochade der Wärmeversorgung des Industriegebietes Neuhof mit der MVR Rugenberger Damm angeht, deren Wärmeabgabe an das Industriegebiet durch das Kohleheizkraftwerk Moorburg ersetzt werden soll?

Es sind keine Änderungen zu erwarten.