SKA: RISE-Mittel Bezirk Bergedorf, hier: Neubau „Körber-Haus“

Stephan Jersch

Das "Körber-Haus", Ersatz für das "Lichtwark-Haus" in Bergedorf, soll als PPP errichtet werden. Die LINKE fragt nach dem Finanzierungsmodell.

2. Februar 2018

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 25.01.2018

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/11774 -

 

Betr.: RISE-Mittel Bezirk Bergedorf, hier: Neubau „Körber-Haus“

Die Körber-Stiftung und das Bezirksamt Bergedorf planen ein neues Begegnungszentrum im Zentrum von Hamburg-Bergedorf. Das „Körber-Haus“, wie die neue Einrichtung heißen soll, entsteht auf dem bisherigen Standort des Lichtwarkhauses und soll im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft finanziert werden.

In der Drucksache 20-1040.01 der Bezirksversammlung Bergedorf wird in der Antwort auf Frage 16 erwähnt: „Für die Realisierung des Vorhabens stehen RISE-Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro zur Verfügung“. In der Anlage zur Drucksache 20-1284.01 der Bezirksversammlung Bergedorf wird eine Kostenobergrenze von 19 Mio. Euro (inklusive Mehrwertsteuer) für die Investitionssumme angesetzt.

Hierzu frage ich den Senat:

Das Projekt „KörberHaus“ ist ein Schlüsselprojekt der Gebietsentwicklung im Fördergebiet Bergedorf-Süd des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Es spielt eine herausragende Rolle für Bergedorf-Süd und ist daher im fortgeschriebenen Integrierten Entwicklungskonzept vom März 2017 verankert.

Für die Errichtung des Neubaus werden 3,127 Mio. Euro aus Haushaltsmitteln der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE-Haushaltsmittel) bereitgestellt. Weitere RISE-Haushaltsmittel sind für die Aufwertung des Umfeldes in Aussicht gestellt.

Das KörberHaus ist als ein Ort der Kommunikation, Begegnung, Bildung und Kultur konzipiert, das unterschiedliche Angebote bündeln und so als kommunales Kultur- und Begegnungszentrum für alle Bürgerinnen und Bürger Bergedorfs offen stehen wird. Als Hauptnutzer werden die Körber-Stiftung mit der Stiftung Haus im Park und der Freiwilligenagentur Bergedorf, das Bezirksamt Bergedorf mit dem Seniorenbeirat und dem Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Hamburger Volkshochschule, die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (HÖB) sowie das LichtwarkTheater ein breites Spektrum an Angeboten vorhalten. Darüber hinaus wird das KörberHaus auch Multifunktionsräume mit flexiblen Raumzuschnitten für unterschiedliche stadtteilbezogene oder auch private Nutzungen bereithalten. Das KörberHaus wird somit einen wesent­lichen Beitrag zu den Zielsetzungen der Integrierten Stadtteilentwicklung in den Berei­chen Bildung, Familienförderung, Begegnung und Kultur leisten. Durch die im Zusam­menhang mit dem Bau des KörberHauses geplante Aufwertung der rund um das Gebäude befindlichen Freiflächen (u. a. am Schiffwasser) soll zudem die Aufenthalts­qualität im öffentlichen Raum erhöht werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

 

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Maßnahme? Bitte mit erreichten und geplanten Meilensteinen aufführen.

Realisierungsträger und Bauherr des KörberHauses ist die Sprinkenhof GmbH. Die Be­auftragung umfasst bisher die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen (HOAI). Die Leistungsphasen 1 und 2 für den Hochbau sind nahezu abgeschlossen.

Weitere erreichte und geplante Meilensteine:

Dezember 2016: Auslobung eines einphasigen hochbaulichen Realisierungswettbewerbs durch die FHH, Bezirksamt Bergedorf in Kooperation mit der Körber-Stiftung und im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

April 2017: Preisgerichtssitzung; 1. Preis: MGF Architekten, Stuttgart.

Oktober 2017: Auslobung eines einphasigen freiraumplanerischen Wettbewerbs durch die FHH, Bezirksamt Bergedorf in Kooperation mit der Körber-Stiftung und im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

Januar 2018: Preisgerichtssitzung; 1. Preis: Treibhaus Landschaftsarchitektur, Hamburg.

Weitere Meilensteine sind die Einstellung des Betriebes im Lichtwarkhaus, der Beginn der Baustelleneinrichtung für Rückbau und Sicherung und der Baubeginn KörberHaus, der für 2019 vorgesehen ist.

 

2. Geht der Senat davon aus, dass die in der Drs. 20-1284.01 zwischen dem Bezirkssamt und der Körber-Stiftung vereinbarte Kostenobergrenze von 19 Mio. Euro eingehalten wird?

a. Wenn nein: Mit welchem Kostenrahmen wird nunmehr geplant, welche Gründe liegen für die Veränderung der Kosten vor und wie und durch wen werden die Mehrkosten aufgebracht?

3. Wer beteiligt sich in welcher Größenordnung an dem Projekt „Körber-Haus“?

4. Wie hoch ist der finanzielle Anteil der FHH an dem Projekt „Körber-Haus“?

Es besteht unverändert das Ziel, das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 19 Mio. Euro einzuhalten. Die Körber Stiftung und das zuständige Bezirksamt leisten jeweils einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 3,127 Mio. Euro sowie - als Hauptmieter - darüber hinaus eine Kostenmiete, deren Höhe noch nicht feststeht. Sie wird auf Basis der Kostenberechnung für das KörberHaus ermittelt, die nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI vorliegen wird. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

5. Wie ist das Bezirksamt Bergedorf in Planung und Realisierung eingebunden?

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt an den regelhaften Planungsrunden bei der Sprinken­hof GmbH teil. Zudem tagt im Bezirksamt Bergedorf regelmäßig eine Steuerungsrunde für das Projekt.

 

6. Aus welchen Quellen speisen sich die oben genannten RISE-Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro?

Die RISE-Haushaltsmittel sind im Einzelplan 6.1 der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Aufgabenbereich 287 Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, veranschlagt.

Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 4.

 

7. Die Verwendung von RISE-Mitteln sollen laut dem Internetauftritt der BSW neben städtebaulichen Zielen die Bildungsperspektiven von Kindern durch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur verbessern, Familien durch soziale Infrastrukturangebote fördern, das nachbarschaftliche und kulturelle Leben in den Stadtteilen durch Quartierszentren beleben, die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen steigern und die lokale Ökonomie in den Versorgungszentren der Quartiere stärken. Welche dieser Ziele werden durch den Einsatz der RISE-Mittel befördert? Bitte mit Herleitung aufführen.

8. Wie schätzt der Senat die Bedeutung des geplanten „Körber-Hauses“ für das Quartier Bergedorf-Süd einerseits und dem darüber hinaus gehenden Raum andererseits, insbesondere im Verhältnis zueinander ein?

Siehe Vorbemerkung.

 

9. Wie hat sich (bzw. wird sich) der für das RISE-Gebiet Bergedorf-Süd zur Verfügung stehende Finanzrahmen durch das Projekt verändert?

Der Einsatz von RISE-Mitteln für andere Vorhaben der Gebietsentwicklung im RISE-För­dergebiet Bergedorf-Süd ist hiervon nicht berührt.