SKA: Vorbereitungen zum Rückkauf des Gasverteilnetzes und des Fernwärmenetzes in Hamburg

Stephan Jersch

Einige, teils undeutliche Antworten des Senats auf wesentliche Fragen zur Umsetzung des Volksentscheids über den Netzerückkauf durch die öffentliche Hand.

23. Juni 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 15.06.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/9466 -


Betr.: Vorbereitungen zum Rückkauf des Gasverteilnetzes und des Fernwärmenetzes in Hamburg

Am 22. September 2013 gewann ein breites außerparlamentarisches Bündnis den Volksentscheid, der festlegte:
Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klima-verträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Bis jetzt wurde allerdings erst nur das Stromnetz rekommunalisiert. Für den Rückkauf des Gasverteil- und des Fernwärmenetzes wurden zunächst nur Kaufoptionen mit den jetzigen Betreibern ausgehandelt; die Rückkäufe dieser beiden Netze hat die damalige SPD-geführte Regierung somit entgegen dem Handlungsauftrag des Volksentscheides auf später vertagt.

Dementsprechend beinhaltet die Kaufoption für das Gasverteilnetz lediglich die Möglichkeit für die dafür zuständig gemachte Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV), „die derzeitige Beteiligung von HanseWerk an der HNG in Höhe von 74,9 % mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31. Dezember 2017/1. Januar 2018 („wirtschaftlicher Vollzugstag“) zu erwerben und die Gesellschaft somit vollständig zu übernehmen.“ Dabei war die Absicht zur Ausübung des Optionsrechts gegenüber der HanseWerk durch die HGV bis zum 1. Februar 2017 schriftlich zu erklären. (Drs. 20/14065, 16. 12. 14)

In ähnlicher Weise wurde eine Option zum Rückkauf des Hamburger Fernwärmenetzes ausgehandelt. Demnach muss die hier ebenfalls zuständige HGV ihre Ausübung des Optionsrechts bis zum 1. November 2017 gegenüber Vattenfall schriftlich erklären, um den Rückkauf zum wirtschaftlichen Vollzugstag 1. Januar 2019 vorzunehmen. (Drs. 20/10666, Jan. 14)

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt:

1. Wann wird die Ausübung der Kaufoption für den Rückkauf des Hamburger Gasverteilnetzes bzw. der Hamburg Netz GmbH (HNG) stattfinden?

2. Zu welchem Zeitpunkt wird dieser Rückkauf rechtswirksam werden und wann soll er wirtschaftlich vollzogen werden?

Die Ausübung der Kaufoption kann gemäß der vertraglichen Regelungen zwischen HanseWerk AG (HW) und der HGV im Zeitraum vom 15. bis 30. Oktober 2017 durch schriftliche Erklärung der HGV gegenüber der HW erfolgen. Der Rückkauf wird mit Unterzeichnung des Kaufvertrags (Vollzug) wirtschaftlich und rechtlich zum 31. Dezember 2017/1. Januar 2018 wirksam. Frühestmöglicher Vollzugstag ist der 29. Dezember 2017.

3. Wie hoch ist der Kaufpreis für die Übernahme der von der HanseWerk AG gehaltenen 74,9 Prozent der Anteile?

4. In welchem Umfang werden Gesellschafterdarlehen der HNG übernommen werden? Bitte mit jeweiliger Laufzeit und jeweiliger Höhe aufführen.

5. Laut einer PM der BSU vom 1.12.2014 beträgt der Kaufpreis für 74,9 Prozent des Gasverteilnetzes 275 Millionen Euro und der von HanseWerk und HGV ermittelte Gesamtpreis (einschließlich aller betriebsnotwendigen Anlagen) 355,4 Millionen Euro. Dabei würden 275 Millionen Euro für 74,9 Prozent einem Gesamtwert von 367,15 Millionen Euro entsprechen. Wie viel ist insgesamt bei Berücksichtigung aller betriebsnotwendigen Anlagen von der FHH zu welchen Zeitpunkten zu bezahlen? Auf welchen Stichtag bezieht sich die nach Drs. 20/14065 vorgesehene erneute Unternehmensbewertung?

Der Kaufpreis von 275 Mio. EUR für 74,9% der Anteile an der Hamburg Netz GmbH (HNG) ist am Vollzugstag zu zahlen. In Drs. 20/14065 wird ausgeführt, dass die HGV die Stellungnahme eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers hinsichtlich der Angemessenheit des Kaufpreises einholt. Der Stichtag, auf den sich die Überprüfung bezieht, ist der 1. Januar 2018. Nach derzeitigem Stand ist keine Übernahme von Gesellschafterdarlehen vorgesehen.

6. Wurde eine Stellungnahme eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers durch die HGV hinsichtlich der Angemessenheit des vereinbarten festen Kaufpreises auf den 1. Januar 2018 eingeholt? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht?

Ja. Die Stellungnahme wurde beauftragt, ist aber noch nicht fertig gestellt.

7. Wann endet die Konzession für das Gasverteilnetz in Hamburg und wann findet eine Neuausschreibung statt?

Der gegenwärtige Wegenutzungsvertrag endet am 31. Dezember 2018. Die Bekanntmachung über die Neuausschreibung ist am 30. November 2016 erfolgt. Die Interessenbekundungsfrist endet am 31. Januar 2018.

8. Welche Schritte sind zu welchen Zeitpunkten vorgesehen, um für das rekommunalisierte Gasverteilnetz-Unternehmen eine weitere Konzession zu sichern?

Die HNG wird sich an dem wettbewerblichen Verfahren zur Vergabe der Wegerechte beteiligen und ihr Interesse fristgerecht bekunden. Die vorbereitenden Arbeiten für die Konzessionsbewerbung wird die HNG voraussichtlich im 3. Quartal 2017 beginnen.

9. Vattenfall als derzeitige Inhaberin des Fernwärmenetzes soll gemäß Drs. 20/10666 bis spätestens zum Januar 2018 einen Vorschlag für den Unternehmenswert am 1.1.2019 unterbreiten. Für welchen Zeitpunkt bzw. zu welchem Datum wird dieser Vorschlag erwartet?

Bis zum 19. Januar 2018.

10.Welche Vorbereitungen wurden bzw. werden von der FHH bzw. der HGV im Hinblick auf einen solchen Vorschlag von Vattenfall getroffen?

Mit Vattenfall sind Gespräche aufgenommen worden, um schon in diesem Jahr eine Verständigung auf einen Schiedsgutachter zu erzielen, dessen Aufgabe die Bestimmung des Unternehmenswertes wäre, wenn die HGV den von Vattenfall unterbreiteten Vorschlag nicht akzeptiert.

11. Wurden zwischen der HGV bzw. Behörden der FHH und Vattenfall bereits Verhandlungen bezüglich des Unternehmenswertes geführt? Wenn ja: Wann und wie oft und wer war an den Verhandlungen beteiligt?

Nein.

12. Inwieweit bzw. bis zu welchem Zeitpunkt werden Investitionsentscheidungen zum Ersatz des Heizkraftwerks Wedel bei der Ermittlung des aktuellen Unternehmenswerts zum wirtschaftlichen Vollzugstag 1.1.2019 nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren IDW S 1 berücksichtigt?

13. Werden die Investitionskosten für neue Fernwärmeleitungen bei der Ermittlung eines aktuellen Unternehmenswerts berücksichtigt, wenn ihr Bau vor dem 1.1.2018 bzw. vor dem 1.1.2019 beschlossen wurde?

14. Bei der Festlegung des Mindestpreises für den Rückkauf des Fernwärmenetzes spielte die Beseitigung der Risiken langjähriger Rechtsstreitigkeiten und der Gewinn einer verbesserten Planungssicherheit eine wichtige Rolle (Drs. 20/11451, 15.4.2014; Plenarprotokoll 20/77, 22.1.14, S. 5741). Außerdem wurde in Drs. 20/11237 auf eine Verbindung eines Mindestpreises mit der Vermeidung von Steuernachteilen beim Kauf des Fernwärmenetzes hingewiesen. In welcher Art und Weise können bzw. werden diese Sachverhalte bei der Bewertung eines Unterschieds zwischen dem errechneten Unternehmenswert und dem Mindestkaufpreis berücksichtigt werden?

Die Ermittlung des Unternehmenswerts nach dem Ertragswertverfahren gemäß IDW S 1 stellt auf zukünftige abgezinste Ertragsüberschüsse des Unternehmens ab. Im Übrigen siehe Drs. 21/3135.

15. Hat es in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Rückkaufs des Fernwärmenetzes seit dem 1.1.2016 Gespräche zwischen Vattenfall und der Stadtreinigung Hamburg oder Vertretern Hamburger Behörden bezüglich des Kaufs der Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm gegeben? Wenn ja: Wann, mit welchen Teilnehmern und mit welchen Inhalten und Ergebnissen?

Siehe Drs. 21/6380 und 21/7808. Im Übrigen haben keine entsprechenden Gespräche stattgefunden.

16. Wird nach Ausübung der Fernwärmenetz-Kaufoption der Erwerb der gesamten Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel durch eine Abspaltung der Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel von der VEWAG auf die Wärmegesellschaft Hamburg oder durch einzelvertragliche Übertragungen der zur Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel gehörenden Arbeitsverhältnisse, Vermögensgegenstände, Verträge etc. von der VEWAG auf die Wärmegesellschaft Hamburg erfolgen?

Der Vertrag sieht beide Möglichkeiten vor. Die Überlegungen und Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

17. Nach Drs. 21/3476 wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von BUE, Vattenfall und der HGV eingesetzt, die klären soll, in welchem Zustand sich das Fernwärmenetz befindet und welche Restriktionen existieren, die sich aus der Netzkonfiguration ergeben.

Diese Arbeitsgruppe beschäftigte sich nicht mit dem Zustand des Fernwärmenetzes sondern mit Szenarien für den Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel. Die besprochenen Szenarien wurden u.a. im Energienetzbeirat vorgestellt.

     a. Wann haben bisher Sitzungen dieser Arbeitsgruppe nach dem 23.5.2016 stattgefunden?

Am 16. Juni 2016, 21. September 2016 und 5. Oktober 2016 fanden weitere Gespräche statt.

     b. Wer war an diesen Sitzungen beteiligt?

Vertreterinnen und Vertreter der HGV, der Behörde für Umwelt und Energie, Vattenfall Wärme AG, Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) sowie des Gutachters BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH teil.

18. Nach Drs. 21/5758, Frage 78, sollte das fertige Gutachten von der LBD Beratungsgesellschaft, Berlin, zum Ersatz des HKW Wedel voraussichtlich Ende November 2016 vorliegen und veröffentlicht werden. In der Sitzung des Energiebeirats wurde nun „vor der Sommerpause 2017“ als Veröffentlichungszeitpunkt angegeben. Aus welchen Gründen hat sich die Fertigstellung dieses Gutachtens derart verzögert und wird der zuletzt genannte Veröffentlichungszeitpunkt eingehalten werden?

Das Gutachten steht im Zusammenhang mit den im Dezember 2017 zu treffenden Entscheidungen zur Ersatzlösung Wedel im Aufsichtsrat der VWH. Die quantitativen Aussagen des Gutachtens werden laufend mit dem Stand der sich weiter konkretisierenden Teilprojekte und Handlungsoptionen abgeglichen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

19. Wie werden das Hamburger Gasverteilnetz bzw. das Fernwärmenetz als Unternehmen in die Beteiligungsstruktur der FHH integriert werden und wie viele Beschäftigte werden dabei in Firmen der FHH (bitte Firma und Anzahl der zu übernehmenden Arbeitsverhältnisse aufführen) wechseln?

Bei Ausübung der Call-Optionen werden die Beteiligungen als weiterhin eigenständige Unternehmen unter dem Dach der HGV geführt. Vertraglich vorgesehen ist, dass bezogen auf die Gasnetzgesellschaft HNG 208 Beschäftigte (inkl. 68 Auszubildende) von der HW und bezogen auf die Hamburger Wärmegesellschaft VWH Beschäftigte im Umfang von 85 Vollzeitäquivalenten aus anderen Vattenfall-Gesellschaften in die VWH wechseln würden. Eine Integration von Beschäftigten in andere Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg ist nicht vorgesehen.

20. Wie viele Beschäftigte gibt es derzeit bei der HNG?

Im Geschäftsjahr 2016 hatte die HNG durchschnittlich 272 Beschäftigte.

21. Wurde bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen eine Einigung mit HanseWerk erzielt? Wenn ja: Wie sieht diese Einigung aus?

Die Ermittlung der zu übertragenden Pensionsdeckungsmittel auf die HNG erfolgt erst dann, wenn die übergehenden Beschäftigten bzw. Arbeitsverhältnisse endgültig bestimmt sind. Die zu übertragenden Pensionsdeckungsmittel werden dann von einem versicherungsmathematischen Gutachter ermittelt, den HW beauftragt. Die HGV wird zur Überprüfung der Berechnungen einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen.