Große Anfrage: Kleingartenfonds beim Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH)

Stephan Jersch

Einige neue Details zu den diversen Fonds, die der Landesbund der Gartenfreunde Hamburg (LGH) verwaltet.

8. Oktober 2019
Große Anfrage

der Abgeordneten Stephan Jersch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 12.09.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18372 -

Betr.:    Kleingartenfonds beim Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH)

Beim LGH, dem Dachverband der Hamburger Kleingartenvereine, wurden verschiedene Fonds zu kleingärtnerischen Zwecken gebildet, die zum Teil aus öffentlichen Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg gespeist wurden.
Im Einzelnen sind dies

  • der Fonds zur Wasserversorgung,
  • der Fonds zum Laubenkauf (10.000er-Vertrag),
  • der Fonds zum Gartenkauf bei Parzellenwechsel,
  • der Kleingarten Investitionsfonds (Strukturfonds) sowie
  • der Laubenfonds (für Räumungsbetroffene).

Diese Fonds wurden bereits in der Drs. 21/10361 thematisiert. Die Antworten des Senats dazu geben Anlass zu weiteren Nachfragen.

Hierzu fragen wir den Senat:

Wie bereits in Drs. 21/18382 ausgeführt, ist der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) ein privatrechtlicher, eingetragener Verein, der gemeinnützige Zwecke verfolgt. Als solcher unterliegt er weder der Gestaltungshoheit des Senats noch dem unmittelbaren Kontroll- und Fragerecht der Bürgerschaft.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften des LGH, wie folgt:

„Fonds zur Wasserversorgung“

1. Welchen Zwecken dient dieser Fonds? Bitte detailliert darstellen, welche Maßnahmen daraus finanziert werden sollen.

Zweck des Fonds zur Wasserversorgung ist die Vergabe zinsloser Darlehen an Kleingartenvereine, die Mitglieder des Landesbundes sind, zur Erneuerung funktionsunfähiger oder Errichtung neuer Trinkwasserversorgungsanlagen mit Anschluss an das Netz der Hamburger Wasserwerke GmbH.

Im Übrigen siehe dazu auch Drs. 21/10361.

 

2. Welche Zu- und Abflüsse (also Einnahmen und Ausgaben) fanden seit Bestehen des Fonds (1989) statt? Bitte jährlich mit einzelnen Positionen und Salden darstellen.

Siehe Anlage 1.

 

3. Wer ist berechtigt, auf diesen Fonds zuzugreifen?

Zugriffsberechtigt auf diesen, wie auch auf alle anderen der Fragestellung zu Grunde liegenden Fonds, ist der LGH. Die Mittel werden an Kleingartenvereine vergeben.

 

4.    Wie viele Anträge auf Leistungen aus den Fonds wurden von wem gestellt? Bitte jährlich mit Antragsteller und jeweils beantragter Summe darstellen.

5.    Wie viele Anträge wurden genehmigt? Bitte jährlich mit Antragsteller und jeweils genehmigter Summe darstellen.

6.    In welcher Form (als Darlehen oder Zuschuss) wurden die Zahlungen aus dem Fonds gewährt?

Siehe Anlage 2, alle 15 gestellten Anträge wurden genehmigt und als zinslose Darlehen gewährt.

 

7.    Wurde der Fonds planmäßig zum 25.08.2019 beendet?
a.    Wenn nein, warum nicht und welche Folgeregelung wurde getroffen?

Der Wasserfonds wurde am 2. Juli 2019 um weitere fünf Jahre verlängert, da es weiterhin einen Bedarf an entsprechenden Darlehen gibt.

 

8.    Was führte zur Beendigung der Beteiligung der HWW im Jahr 2004 und woraus wurden die Zinsen bei der Rückzahlung des HWW-Anteils bezahlt und in welcher Höhe?

Mit Schreiben vom 17. März 2004 hat die Hamburger Wasserwerke GmbH mitgeteilt, dass sie an einer Vertragsverlängerung kein weiteres Interesse hat und die Auszahlung ihres Anteils verlangt. Dieser betrug einschl. aufgelaufener Zinsen 46.130,52 €.

Die angefallenen Zinsen in Höhe von 20.565,93 €  wurden aus dem Fonds bezahlt.

Im Übrigen siehe Drucksache 21/10361.

 

„Fonds zum Laubenkauf (10.000er-Vertrag)“

9.    Welchen Zwecken dient dieser Fonds? Bitte detailliert darstellen, welche Maßnahmen daraus finanziert werden sollen.

Zweck des Fonds zum Laubenkauf ist es die Beschaffung und den Aufbau einer Gartenlaube zu erleichtern. In monatlichen Raten wird die Vorfinanzierung über den Fonds durch die Pächterinnen und Pächter abgezahlt.
Im Übrigen siehe dazu auch Drs. 21/10361.

 

10.    Welche Zu- und Abflüsse (also Einnahmen und Ausgaben) fanden seit Bestehen des Fonds statt? Bitte jährlich mit einzelnen Positionen und Salden darstellen.

Siehe Anlage 3.

 

11.    Wer ist berechtigt, auf diesen Fonds zuzugreifen?

Siehe Antwort zu 3.

 

12.    Wie viele Anträge auf Leistungen aus den Fonds wurden von wem gestellt? Bitte jährlich mit Antragsteller und jeweils beantragter Summe darstellen.

13.    Wie viele Anträge wurden genehmigt? Bitte jährlich mit Antragsteller und jeweils genehmigter Summe darstellen.

14.    In welcher Form (als Darlehen oder Zuschuss) wurden die Zahlungen aus dem Fonds gewährt?

Für die Jahre 1976 – 2017 siehe Drucksache 21/10361, für die Jahre 2018 und 2019 siehe Anlage 4.
Sämtliche Anträge wurden genehmigt und als zinslose Darlehen gewährt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Angaben zu den einzelnen Antragstellerinnen und Antragstellern gemacht werden.

 

15.    Im Jahr 1981 war ein Zufluss für „Sicherheitslauben“ zu verzeichnen. Welchem Zweck diente dieser Zufluss?

Der Zufluss diente der Aufstockung des Fonds.

 

16.    Welche Gründe lagen vor, dass 1992 der „Fonds Neuanlage Allermöhe“ aufgelöst und die Restmittel in diesen Fonds flossen?

Die Restmittel waren für die Neuanlage Allermöhe nicht mehr erforderlich.

 

„Fonds zum Gartenkauf bei Parzellenwechsel“

17.    Welchen Zwecken dient dieser Fonds? Bitte detailliert darstellen, welche Maßnahmen daraus finanziert werden sollen.

Siehe Drucksache 21/10361.

 

18.    Welche Zu- und Abflüsse (also Einnahmen und Ausgaben) fanden seit Bestehen des Fonds statt? Bitte jährlich mit einzelnen Positionen und Salden darstellen.

Siehe Anlage 5.

Über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren liegen dem LGH keine weiteren Daten dazu vor.

 

19.    Wer ist berechtigt, auf diesen Fonds zuzugreifen?

Siehe Antwort zu 3.

 

20.    Wie viele Anträge auf Leistungen aus den Fonds wurden von wem gestellt? Bitte jährlich mit jeweils beantragter Summe und Gesamtsumme darstellen.

21.    Wie viele Anträge wurden genehmigt? Bitte jährlich mit Antragsteller und jeweils genehmigter Summe darstellen.

22.    In welcher Form (als Darlehen oder Zuschuss) wurden die Zahlungen aus dem Fonds gewährt?

Siehe Anlage 6.

Sämtliche 348 gestellten Anträge wurden genehmigt und als zinsloses Darlehen gewährt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Angaben zu den einzelnen Antragstellerinnen und Antragstellern gemacht werden.

 

23.    Ist es zutreffend, dass für die Antragsteller/-innen Verwaltungsgebühren anfallen?
a.    Wenn ja, wie hoch sind diese Verwaltungsgebühren pro Antrag?
b.    Wenn ja, wie hoch ist die Summe der Verwaltungsgebühren seit Bestehen des Fonds? Bitte jährlich auflisten.

Nein, für die Stellung von Anträgen fallen keine Verwaltungsgebühren an. Für genehmigte und laufende Verträge werden pro Jahr 18,- € Verwaltungsaufwand berechnet.

 

Kleingarten Investitionsfonds (Strukturfonds)

24.    Welchen Zwecken dient dieser Fonds? Bitte detailliert darstellen, welche Maßnahmen daraus finanziert werden sollen.

Zum Zweck des Kleingarteninfrastrukturfonds siehe Drs. 21/10361.

 

25.    Welche Zu- und Abflüsse (also Einnahmen und Ausgaben) fanden seit Bestehen des Fonds statt? Bitte jährlich mit einzelnen Positionen und Salden darstellen.

Siehe Anlage 7.

 

26.    Wer ist berechtigt, auf diesen Fonds zuzugreifen?

Siehe Antwort zu 3.

 

27.    Wie viele Anträge auf Leistungen aus den Fonds wurden von wem gestellt? Bitte jährlich mit jeweils beantragter Summe und Gesamtsumme darstellen.

28.    Wie viele Anträge wurden genehmigt? Bitte jährlich mit Antragsteller und jeweils genehmigter Summe darstellen.

29.    In welcher Form (als Darlehen oder Zuschuss) wurden die Zahlungen aus dem Fonds gewährt?

Siehe Anlage 8. Es wurden insgesamt 32 Anträge gestellt von denen bisher 20 genehmigt worden sind.

Die darüber hinaus gestellten Anträge sind aus unterschiedlichen Gründen noch in Bearbeitung und konnten noch nicht genehmigt werden, da z.B. die Bestätigung der steuerlichen Gemeinnützigkeit des beantragenden Kleingartenvereins nicht vorliegt.

Die Zahlungen wurden sowohl als zinslose Darlehen als auch als verlorene Zuschüsse gewährt.

 

30.    Wie ist der Status bei den Abkippstationen? Wie viele Kleingartenvereine in der Freien und Hansestadt Hamburg verfügen nicht über eine Abkippstation und wie viele Abkippstationen (bitte pro Jahr aufführen) wurden aus diesem Fonds errichtet?

150 Kleingartenvereine verfügen nicht über eine Abkippstation.

Zehn Abkippstationen wurden aus dem Fonds neu errichtet und vier Stationen erneuert bzw. saniert, siehe dazu auch Anlage 9.

 

Laubenfonds (für Räumungsbetroffene)

31.    Welchen Zwecken dient dieser Fonds? Bitte detailliert darstellen, welche Maßnahmen daraus finanziert werden sollen.

Siehe Drucksache 21/10361.

 

32.    Welche Zu- und Abflüsse (also Einnahmen und Ausgaben) fanden seit Bestehen des Fonds statt? Bitte jährlich mit einzelnen Positionen und Salden darstellen.

Siehe Anlage 10.

 

33.    Wer ist berechtigt, auf diesen Fonds zuzugreifen?

Zugriffsberechtigt ist der LGH. Die Mittel werden an räumungsbetroffene Pächter und gemeinschaftlich gärtnernde, soziale Projekte vergeben.

 

34.    Wie viele Anträge auf Leistungen aus den Fonds wurden von wem gestellt? Bitte jährlich mit jeweils beantragter Summe und Gesamtsumme darstellen.

35.    Wie viele Anträge wurden genehmigt? Bitte jährlich mit Antragsteller und jeweils genehmigter Summe darstellen.

Es wurden 88 Anträge gestellt, von denen bisher 45 bewilligt worden sind, siehe dazu Anlage 11.

Die weiteren 43 Anträge befinden sich aus unterschiedlichen Gründen noch in der Bearbeitung.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Angaben zu den einzelnen Antragstellerinnen und Antragstellern gemacht werden.

 

36.    In welcher Form (als Darlehen oder Zuschuss) wurden die Zahlungen aus dem Fonds gewährt?

Es werden aus diesem Fonds weder Darlehen noch Zuschüsse gewährt, siehe dazu auch Drs. 21/10361.

 

Weitere Fonds

37.    Existieren weitere Fonds beim LGH?

Nein.

Wenn ja,
a.    welche Fonds sind dies?
b.    welchen Zwecken dienen diese Fonds jeweils? Bitte detailliert darstellen, welche Maßnahmen daraus jeweils finanziert werden sollen.
c.    welche Zu- und Abflüsse (also Einnahmen und Ausgaben) fanden seit Bestehen der Fonds statt? Bitte jährlich mit einzelnen Positionen und Salden darstellen.
d.    wer ist berechtigt auf diese Fonds zuzugreifen?
e.    wie viele Anträge auf Leistungen aus den Fonds wurden von wem gestellt? Bitte jährlich mit jeweils beantragter Summe und Gesamtsumme darstellen.
f.    wie viele Anträge wurden genehmigt? Bitte jährlich mit Antragsteller und jeweils genehmigter Summe darstellen.
g.    in welcher Form (als Darlehen oder Zuschuss) wurden die Zahlungen aus diesen Fonds gewährt?

Entfällt.