SKA: Klimaschutz an Hamburger Schulen richtig bemessen (Nachfrage zu Drs. 21/18458)

Stephan Jersch

Nachfragen zur Bemessung der Klimaschutzmaßnahmen an Hamburger Schulen waren erforderlich.

25. Oktober 2019

 Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Jersch und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.10.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18699 -


Betr.:    Klimaschutz an Hamburger Schulen richtig bemessen (Nachfrage zu Drs. 21/18458)

In der Drs. 21/18458 gab der Senat mit einem wortreichen Vorwort einige Zahlen zum Energieverbrauch an. Jedoch nicht, wie gefordert in der Nettogrundfläche bzw. Nettoraumfläche (NGF/NRF), sondern allgemein in einer Mietfläche. Diese Angaben stehen im Gegensatz zu den fachlich gebräuchlichen Angaben zu öffentlichen Einrichtungen und sind intransparent. Die Antwort des Senats trägt in keiner Weise zur Antwort auf die gestellten Fragen bei. Neben der unklaren Bemessungsgröße finden sich einige ungenaue Angaben und unbeantwortete Fragen.

Daher sehen wir uns gezwungen, nachzufragen.

Wir fragen den Senat:

Mit der Drs. 20/5317 wurde im Jahr 2012 die Neuausrichtung von Bau und Bewirtschaftung der staatlichen Schulimmobilien beschlossen. Grundlage dieser Neuausrichtung und zentraler Beitrag zu einer transparenten Darstellung von Kosten war die Einführung einer Miete, die auf der Mieterseite zur Beurteilung und Priorisierung von Bedarfen dient und auf der Vermieterseite den Maßstab bildet, an dem sich die Kosten für Bau und Betrieb der Immobilien ausrichten. Um diese Transparenz durchgängig zu gewährleisten, berichten die Dienstleister im Schulbau grundsätzlich die zur Berechnung der Miete relevanten Flächen. Zur internen energetischen Bewertung bei SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg beinhaltet die Darstellung der Mietflächen in der Regel keine Flächen, die durch Dritte genutzt werden oder leerstehende Flächen. Auch Kellergeschosse und Dachgeschossflächen werden üblicherweise bei energetischen Betrachtungen nicht ausgewiesen, womit diese Darstellung deutliche, aussagekräftigere Zahlen für die tatsächliche Schulnutzung liefert. Im Rahmen der Beantwortung wird daher, soweit nicht anders dargestellt, die Mietfläche verwendet. Aufgrund interner Berechnungen wird von einem Verhältnis der Nettoraumfläche zur Mietfläche von rund 1,06 ausgegangen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

 

1. Woraus setzt sich die Bemessungsgröße „Mietfläche“ zusammen? (Konkret angeben, ob auch Schulhöfe in die Mietfläche einbezogen sind. Alle sonstigen Elemente der Größe „Mietfläche“ ebenfalls erläutert benennen.)

Siehe Vorbemerkung.

 

2. Wie hat sich der durchschnittliche jährliche witterungsbereinigte Heizenergieverbrauch aller Schulgebäude seit 2012 entwickelt? Angaben bitte für jedes Jahr in kWh/m² bezogen auf NGF bzw. NRF.

Siehe Drs. 21/18458.

a. Wie viele Schulen/Schulgebäude gibt es in 2018 noch, deren witterungsbereinigter Heizenergieverbrauch/p.a. (bezogen auf die Nettogrundfläche, NGF, bzw. Nettoraumfläche, NRF) oberhalb von 100 kWh/m², 130 kWh/m², 150 kWh/m² liegen? Bitte in einer Excel-Tabelle jeweils in absoluten Zahlen angeben wie auch deren jeweiligen Anteil in Prozent nennen. Zusätzlich noch jeweils kenntlich machen, welche dieser Schulen bzw. Schulgebäude mit Erdgas und/oder Fernwärme versorgt werden und deren Gesamtsumme als prozentualer Anteil an den gesamten staatlichen Schulen angeben.

Siehe Anlage 1.

b. Wie viele Schulen/Schulgebäude gibt es in 2018 schon, deren witterungsbereinigter Heizenergieverbrauch/p.a. (bezogen auf die NGF bzw. NRF) geringer ist als 80 kWh/m², 60 kWh/m², 40 kWh/m²? Bitte jeweils in absoluten Zahlen angeben wie auch deren jeweiligen Anteil in Prozent nennen. Zusätzlich noch jeweils eine Aussage über den Anteil derjenigen Schulen bzw. Schulgebäude davon, die mit Erdgas und/oder Fernwärme versorgt werden.

Kennwert 2018*AnzahlAnteilAnteil Erdgas und/oder Fernwärme
<80 kWh/m²a307,1 %100 %
<60 kWh/m²a153,6 %93,33 %
<40 kWh/m²a51,2 %100 %

* Die spezifischen Werte wurden mit der Mietfläche inklusive des Korrekturfaktors berechnet. Inklusive Warmwasserverbrauch.

c. In den o.g. Artikel wird auch erwähnt, dass die Gebäude der „Tor zur Welt-Schule“ in Wilhelmsburg als CO2 neutrale Passivhäuser errichtet wurden. Wie hat sich der jährliche witterungsbereinigte Heizenergieverbrauch inkl. Warmwassererzeugung in kWh/m² (NGF bzw. NRF) an dieser Schule bzw. diesen Schulgebäuden seit Errichtung nach Passivhausstandard entwickelt?

Siehe Drs. 21/18458.

d. Gibt es weitere Schulgebäude in Hamburg, die Passivhausstandard erreichen?
Wenn ja, welche sind es, und wie hoch sind ihre spezifischen witterungsbereinigten Heizenergieverbräuche in kWh/m² jeweils in den Jahren 2016-2018?

Nein.

 

3. Nach welchem jeweils gültigen Standard der Energie-Einsparverordnung (EnEV) wurden die Schulen saniert oder errichtet? (Bitte so konkret wie möglich unter Nennung des Standortes, des Schulbezirks, der Schulform und des Sozialindexes sowie des jeweils gültigen EnEV-Standards in einer Excel-Tabelle aufführen.)

a. Welche Schulen wurden nach Ausnnahmeregelungen von den EnEV-Standards errichtet oder saniert? (Bitte ebenso konkret wie möglich unter Nennung des Standortes, des Schulbezirks, der Schulform und des Sozialindexes sowie der Begründung für die Ausnahme von dem jeweils gültigen EnEV-Standard in einer Excel-Tabelle aufführen.)

Neue Schulgebäude werden immer nach der jeweils gültigen Energie-Einsparverordnung (EnEV) gebaut, siehe auch Drs. 20/13744. Auch bei Sanierungen wird immer die jeweils gültige EnEV eingehalten, sofern diese für die sanierte Fläche relevant bzw. zu berücksichtigen ist. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung liegt nicht vor (siehe Drs. 21/18458).

 

4. Nach Angaben des Abendblatts-Artikels1 sind auch die Stromverbräuche in den letzten drei Jahren gesunken. Wie hat sich der absolute und der durchschnittliche Stromverbrauch aller Hamburger Schulen in kWh/m² in den letzten drei Jahren entwickelt?

Siehe Drs. 21/18458.

Zu den spezifischen und absoluten Stromverbrauchsdaten pro Standort siehe Anlage 2.

a. Wie viele Schulen/Schulgebäude gibt es in Hamburg, deren Stromverbrauch größer ist als 20 kWh/m², größer als 25 kWh/m². Wie groß ist der jeweilige Flächenanteil dieser Schulen an der Gesamtfläche?

Kennwert*AnzahlFlächenanteil
>20 kWh/m²a10030,52 %
>25 kWh/m²a4914,43 %

* Die spezifischen Werte wurden mit der Mietfläche inklusive des Korrekturfaktors berechnet.

b. Wie viele Schulen/Schulgebäude gibt es in Hamburg, deren Stromverbrauch geringer ist als 15 kWh/m², geringer als 10 kWh/m². Wie groß ist der jeweilige Flächenanteil dieser Schulen an der Gesamtfläche?

Kennwert*AnzahlFlächenanteil
<15 kWh/m²a16532,75 %
<10 kWh/m²a173,43 %

* Die spezifischen Werte wurden mit der Mietfläche inklusive des Korrekturfaktors berechnet.

Bitte alle drei Fragen in je einer Excel-Tabelle angeben, die neben den Schulen selbst auch die Schulform und den Sozialindex aufführt.

 

5. Beabsichtigt der Senat eine - zu den Schulen vergleichbare - Sanierungsoffensive in den nächsten Jahren an anderen öffentlichen Gebäuden durchzuführen? Wenn ja, bitte genaue Angaben zu den Planungen mit jeweiliger Zeitangabe.

6. Plant der Senat die Sanierungsquote durch Anreize oder andere Maßnahmen innerhalb der nächsten Jahre zu erhöhen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind für welche Zeiträume geplant? Wenn nein, welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen dafür vor? (Bitte detailliert ausführen.)

Der Senat arbeitet an einer entsprechenden Umsetzung.
Die zuständigen Fachbehörden und Bestandshalter von öffentlichen Gebäuden erstellen für ihren Gebäudebestand aktuell Sanierungskonzepte und -fahrpläne. Diese bilden die Grundlage für die zukünftige Sanierung. Darüber hinaus erarbeitet der Senat Leitkriterien für die Sanierung öffentlicher Gebäude, die fachliche Standards für die Gebäudesanierung definieren. Mit diesen Instrumenten beabsichtigt der Senat die Sanierungsquote der öffentlichen Gebäude zu erhöhen. Die Ausgestaltung der Umsetzung ist aktuell in der Abstimmung.

 

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¹ 5.9.2019, „Klimaschutz an Schulen: 15.000 Tonnen CO2 weniger“.