Schriftliche Kleine Anfrage: Atomtransporte durch Hamburg

Stephan Jersch

Hamburgs Hafen bleibt nach seiner am 7. Mai 2014 in der Bürgerschaft mit

deren Mehrheit abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche

Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz internationaler Atomtransporte. Das

wird sich durch die Ankündigung des neuen Senates, auf freiwilligen Verzicht

von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, nicht

ändern.

Hamburgs Hafen bleibt nach seiner am 7. Mai 2014 in der Bürgerschaft mit deren Mehrheit abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz internationaler Atomtransporte. Das wird sich durch die Ankündigung des neuen Senates, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, nicht ändern.

Mehrfach pro Woche finden auch Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt. 2014 sind mehr als 220 Kernbrenn- und sonstige Atomarstofftransporte durch Hamburg gegangen: bestrahlte und unbestrahlte Brennstab(teile), MOX und ähnliches Uranhexafluorid machen weiterhin einen Großteil aller Kernbrennstofftransporte über Hamburger Gebiet aus. Trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima hat es also im letzten Jahr keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten gegeben.

Gegen diese Politik regt sich mittlerweile kontinuierlicher Widerstand. Die Vorgänge im Hafen und auf der Elbe werden laufend beobachtet.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch eingestuft sind,
aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der Drs. 20/14621 im Februar, auch für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Um dieser weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte durch Hamburg verfügbar zu machen, stellen wir in neuer Zusammensetzung hier zum 19. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat,

bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 11.02.2015 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (bitte die Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zu Drs. 20/14621 für alle Transporte entsprechend fortführen, das heißt die Antworten auf die Fragen 1. bis 11. tabellarisch auflisten und nach Datum sortieren):

1. Wann erfolgten Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen (bitte Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs, soweit vorhanden)?

2. Um welche beförderten Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei jeweils?

3. In welchem Umfang und welcher Menge sind Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?

4. Wie hoch war die jeweilige Aktivität der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe (bitte Angabe im passenden Maß)?

5. Wie wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils klassifiziert?

6. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben) und zu wie vielen waren diese Behälter als Versandeinheiten (Container oder entsprechend) jeweils gepackt?

7. Welche Beförderungsmittel (zum Beispiel Schiff, Bahn oder Lkw) wurden zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet?

8. Wo wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils umgeladen?

9. Wie lange wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils gelagert?

10. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe?

11. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktive Stoffe?

Die Angaben zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 12. Februar 2015 bis zum 6. Mai 2015 sind in Anlage 1 zusammengestellt (zur Legende siehe Anlage 5). Für meldepflichtige Kernbrennstofftransporte werden Angaben zur Anzahl der Versandstücke pro Transport von der zuständigen Behörde nicht erfasst und ausgewertet.

Daten über die im Gefahrgut-Informationssystem der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 12. Februar 2015 bis zum 6. Mai 2015 sind in der Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags, die Namen und Adressen der Absender und Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst.

12. Zuletzt in der Drs. 20/14621 gab der Senat Überblick über Mängel bei der Kontrolle von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang unter anderem mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 bis zum 11.02.2015 für Schiffe und Lkws. Sind dem Senat für die Zeit danach solche
bekannt?

Wenn ja, bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 3 zu Drs 20/14621 aufführen.

In der Drs. 20/13644 führt der Senat aus, Umschlag von mit Luftfracht transportierten Kernbrennstoffen habe es in Hamburg seit vielen Jahren nicht gegeben. Über den Transport von sonstigen radioaktiven Stoffen per Luftfracht lägen dem Senat keine Informationen vor, da die Zuständigkeit für die Aufsicht für diesen Transportweg beim Luftfahrtbundesamt liegt. In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt. Vor diesem Hintergrund fragen wir, ob dem Senat über den Schifftransport hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten (zum Beispiel Straße) bekannt sind?

Wenn ja, bitte in der Tabelle mit angeben.

Für den Zeitraum vom 12. Februar 2015 bis zum 6. Mai 2015 siehe Anlage 3. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 103 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 92 Kontrollen ohne Beanstandungen, zehn Kontrollen auf Schiffen und eine Kontrolle auf der Straße (zwei Beanstandungen an einem Fahrzeug) führten zu Mängeln formaler und sicherheitsrelevanter Art.

Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:

13. Hat es seit Mitte Februar 2015 bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.

Nein.

14. Wie viele und welche gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe liegen der Umweltbehörde derzeit vor? Bitte auflisten mit Genehmigungsnummer, Beginn und Ende der Genehmigungsdauer, maximal zulässige Transportzahl und Menge (in Kilogramm oder Tonnen), Absender und Empfänger, Transportmittel und Art des Stoffes sowie der Behälterbezeichnung.

In Anlage 4 (zur Legende siehe Anlage 5) sind die bis zum 06. Mai 2015 der zuständigen Behörde vorliegenden Genehmigungen für Kernbrennstofftransporte aufgelistet. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Auf die vom Bundesamt für Strahlenschutz regelmäßig aktualisierte Liste aller gültigen Transportgenehmigungen wird verwiesen (http://www.bfs.de/de/transport/transporte/tg.pdf).