GA: Rückkauf der Hamburger Energienetze – Was ist drei Jahre nach dem Volksentscheid erreicht?

Stephan Jersch

Antworten auf die 100 brennendsten Fragen zum Netzerückkauf.

 

34 Seiten bitte von der u. a. Adresse herunterladen [PDF, 1,5 MB]

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/5758 | 27.09.16

Große Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch, Norbert Hackbusch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Inge Hannemann, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 30.08.16 und Antwort des Senats

Betr.:
Rückkauf der Hamburger Energienetze – Was ist drei Jahre nach dem Volksentscheid erreicht?

Am 22. September 2013 hat die Hamburger Bevölkerung in einem Volksentscheid mehrheitlich dafür gestimmt, dass die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze wieder vollständig von der öffentlichen Hand übernommen werden.

Der Abstimmungstext lautete:
„Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen.

Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“

Seither wurde Anfang des Jahres 2014 von der Freien und Hansestadt Hamburg das Stromnetz wieder vollständig zurückgekauft (Drs. 20/10666). Die stadteigene Gesellschaft Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) übernahm die Stromnetz-Konzession am 12.11.2014 (Drs. 20/13586).

Für das Gasnetz wurde vom Senat nur eine Rückkaufoption für den 1.1.2018 ausgehandelt (Drs. 20/14065). Wird diese ausgeübt, so können sich die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) und die Hamburg Netz GmbH (HNG) um die zum 1. Januar 2019 von der Stadt neu zu vergebende Gasnetz-Konzession bewerben.

Auch für das Fernwärmenetz wurde mit Vattenfall nur eine Rückkaufoption zum 1.1.2019 vertraglich vereinbart (Drs. 20/10666).

Im Gegensatz zum Strom- und Gasnetz gehören zum zentralen Fernwärmenetz auch große Heizkraftwerke und Heizwerke. Diese erzeugen Fernwärme und Strom noch weitgehend klimaschädigend aus Steinkohle.

Für den Ersatz des alten Steinkohle-HKW Wedel gilt seit dem 1.1.2016 das in der „Vereinbarung Wärme“ gemäß Drs. 20/10666 beschriebene „Alternativ-Szenario“. Nach diesem ist von der Freien und Hansestadt Hamburg an Vattenfall mindestens ein Kaufpreis zu zahlen, der 74,9 Prozent von 950 Millionen Euro entspricht (rund 626 Millionen Euro). Der Kaufpreis erhöht sich, wenn der Unternehmenswert höher liegt. Dies ist möglich, wenn sich Erlös-, Aufwands- und Zinspositionen gegenüber den ursprünglichen Annahmen unternehmenswertsteigernd verändert haben werden.

Vattenfall unterbreitet bis spätestens zum Januar 2018 einen Vorschlag für den Unternehmenswert am 1.1.2019. Gemäß Drs. 10/10666 wird für die Bestimmung des Unternehmenswerts zusätzlich zum Unternehmenswert Wärmegesellschaft die Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel einbezogen. Es erfolgt also eine Unternehmensbewertung, die eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit von VWH und Heizkraftwerk Wedel unterstellt (Integrierter Unternehmenswert Wärmegesellschaft Hamburg).

Mit einer Einigung des Senats und Vattenfalls über die genaue Ausgestaltung des Alternativ-Szenarios ist frühestens zu Beginn des Jahres 2017 zu rechnen.

Innerhalb der Jahre 2017 und 2018 wird daher von diesem Alternativ-Szenario kaum etwas umgesetzt werden. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Kosten für die Investitionen in das Alternativ-Szenario nach dem Rückkauf weitgehend von Hamburg allein zu tragen sein werden.

Der Unternehmenswert, auf den sich die Verträge beziehen, orientiert sich vor allem an den Gewinnaussichten des Unternehmens. Ökologische Gesichtspunkte spielen dabei so gut wie keine Rolle. Hamburg wird daher zum 1.1.2019 eine Wärmegesellschaft übernehmen, der zwar infolge der größtenteils verfeuerten Steinkohle und des mit 83 Millionen Euro ertüchtigten HKW Wedel ein beträchtlicher Unternehmenswert bescheinigt werden wird, die aber aus der Perspektive des Volksentscheids völlig veraltet und klimaschädlich sein wird.

Etwa die Hälfte der bisher aus Wedel in den westlichen Teil des zentralen Fernwärmenetzes gelieferten Fernwärme könnte durch CO 2 -neutrale industrielle Abwärme der Kupferhütte Aurubis ersetzt werden. Die Beratungsgesellschaft BET hat dieser Abwärme die höchste Priorität für den Ersatz der Fernwärme aus Wedel bescheinigt.

Vattenfall und Aurubis haben Mitte des Jahres 2016 eine „Absichtserklärung“ über den Einsatz der Abwärme von Aurubis unterzeichnet. Vattenfall beabsichtigt die Verwendung der Abwärme von Aurubis in neu gebauten eigenen Niedertemperaturnetzen „für die Entwicklungsgebiete im Hamburger Osten“. Der Geschäftsführer der VWH hat bereits im Januar 2016 angekündigt, dass Vattenfall mit dem Verkaufserlös der VWH eigene Wärmenetze in Hamburg aufbauen könnte.

Für diese will sich Vattenfall offenbar die klimafreundliche Abwärme von Aurubis sichern, welche durch das Wärmenetz der Wärmegesellschaft Hamburg durchgeleitet werden würde, die ab dem 1.1.2019 der Freien und Hansestadt Hamburg gehören soll.

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat im Energienetzbeirat am 30.6.2016 angekündigt, dass sie an einem Fernwärmekonzept arbeite, in dem die Modalitäten von Durchleitung und Einspeisung von Fernwärme festgelegt würden.

Wenn Vattenfall einen Transport der Abwärme von Aurubis in den westlichen Teil des Hamburger Wärmenetzes aufgrund von „hydraulischen Restriktionen“ als viel zu teuer bezeichnet, so muss das als vorgeschobenes Argument betrachtet werden, solange es nicht von unabhängiger Seite bestätigt
worden ist.

Die BUE hat die Verhandlungen zwischen Aurubis und Vattenfall und zwischen Aurubis und enercity bisher nur beobachtet und die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich offensichtlich von denen von Vattenfall unterscheiden, nicht im notwendigen Umfang wahrgenommen.

Als Folge ist zu befürchten, dass die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs nicht nur einen überhöhten Preis für den Rückkauf des zentralen Fernwärmenetzes zahlen werden, sondern nach dem Rückkauf auch noch die vollen Kosten für den Umbau zu einer klimafreundlichen Fernwärme tragen müssen.

Mit dem Einsatz der gesamten Abwärme von Aurubis als Ersatz für das HKW Wedel könnte dagegen zeitnah ein wichtiger Schritt zur Umstellung auf eine klimaschonende Fernwärme getan werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der in der Vereinbarung Wärme verwendete Begriff „Alternativ-Szenario“ beschreibt bei einer möglichen Ausübung der Kaufoption die zu übernehmenden Unternehmenseinheiten (Geschäftsanteile VWH zuzüglich Unternehmenseinheit KW Wedel). Eine mögliche Ersatzlösung für das Kraftwerk Wedel (Konzepte und Szenarien) subsummiert der Senat unter diesen Begriff nicht. Die folgenden Fragen werden in diesem Sinne beantwortet.

Ob Abwärme von Aurubis zukünftig ein Baustein im Fernwärmesystem der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH sein kann, wird derzeit geprüft, siehe dazu auch Drs. 21/5864.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), der Vattenfall GmbH, der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), der HanseWerk AG (HWA), der HanseWerk Natur GmbH, der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH), der ArcelorMittal Hamburg GmbH, der enercity Contracting Nord GmbH, der Hamburg Netz GmbH (HNG), der URBANA Energiedienste GmbH, der Hamburg Energie GmbH, der innogy SE sowie der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV), wie folgt:

 

Weiterlesen: Ganze Große Anfrage herunterladen [PDF, 1,5 MB]: