SKA: Rückkauf der Hamburger Energienetze – Was ist drei Jahre nach dem Volksentscheid erreicht? (II)

Stephan Jersch

Die Antworten des Senats auf zahlreiche Nachfragen zu den Antworten des Senats auf die Große Anfrage Rückkauf der Hamburger Energienetze – Was ist drei Jahre nach dem Volksentscheid erreicht?“, Drs. 21/5758 vom 27.9.2016, lassen weiterhin viele Fragen offen und erzeugen dazu auch noch neue Fragen.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
21. Wahlperiode

Drucksache 21/6381 | 25. Oktober 2016

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 17.10.2016
und Antwort des Senats

Betr.:
Rückkauf der Hamburger Energienetze – Was ist drei Jahre nach dem Volksentscheid erreicht? – Nachfragen zu Drs. 21/5758 vom 27.9.2016

Mehrere Fragen in der Großen Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch, Norbert Hackbusch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Inge Hannemann, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 30.08.16 „Rückkauf der Hamburger Energienetze – Was ist drei Jahre nach dem Volksentscheid erreicht?“, Drs. 21/5758 vom 27.9.2016, wurden nicht vollständig beantwortet. Mehrere Antworten geben außerdem Anlass zu zusätzlichen Fragen.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), der HanseWerk Natur GmbH, der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH), der enercity Contracting Nord GmbH, der URBANA Energiedienste GmbH, der Hamburg Energie GmbH, der innogy SE, der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) sowie der BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH, wie folgt:

1. Nach der Antwort auf die Frage 57. der Großen Anfrage in Drs. 21/5758 hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von VWH, Vattenfall, BUE, HGV und dem Gutachterbüro BET seit dem 30.11.2015 bereits sechsmal getagt. Nach Drs. 21/3476 ist diese Arbeitsgruppe damit befasst, mit Vattenfall zu klären, wie der Zustand des Netzes und die Restriktionen seien, die sich aus der Netzkonfiguration ergeben würden. Netzrestriktionen werden vom Senat und von Vattenfall als wesentliche Begründung dafür angegeben, dass entsprechend den von der BUE dem Energienetzbeirat vorgestellten „Szenarien“ die industrielle Abwärme von Aurubis nicht bei der Ersatzlösung für das HKW Wedel eingesetzt werden soll.

Auf die Fragen 57. d. und e., ob Restriktionen des Netzes und Kosten für deren Beseitigung unter Verwendung der Netzdaten der VWH transparent für die beteiligten Mitarbeiter der BUE dargestellt und geprüft wurden und ob ermittelt wurde, bis zu welcher Fernwärmeleistung eine Fernwärmeversorgung des westlichen Netzteils aus dem mittleren Netzteil beziehungsweise aus dem östlichen Netzteil möglich ist, antwortete der Senat: „Grundsätzlich ja.“ Gleichzeitig erklärt er, die Ergebnisse unterlägen der Geheimhaltung, da es sich im Wesentlichen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handle.

Der Senat unterläuft damit den Netze-Volksentscheid, der als verbindliches Ziel mit Gesetzeskraft eine demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien fordert.

Wurden die grundsätzlichen Untersuchungen der Restriktionen des Netzes und der Kosten für deren Beseitigung von der VWH beziehungsweise von Vattenfall oder vom Gutachterbüro BET durchgeführt?

2. Wurden für diese grundsätzlichen Untersuchungen dem Gutachterbüro BET die Netzdaten der VWH zur Verfügung gestellt und wurden diese hierfür eingesetzt?

Die grundsätzlichen Untersuchungen zur Beseitigung der Restriktionen und deren Kosten wurden ausschließlich durch VWH durchgeführt. Netzdaten zur Bewertung der Beseitigung von Netzrestriktionen wurden BET durch die VWH nicht zur Verfügung gestellt. In einer gemeinsamen Abstimmung zwischen der zuständigen Behörde, BET und VWH wurden diese Untersuchungen vorgestellt und diskutiert.

Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen gelangen Gutachter und die zuständige Behörde zu Plausibilitätsbewertungen.

3. Wurden Vorabsprachen zwischen dem Senat beziehungsweise der BUE und der VWH beziehungsweise Vattenfall getroffen dergestalt, dass die Abwärme von Aurubis bei der Ersatzlösung für das HKW Wedel nicht eingesetzt werden soll?

Wenn ja: Wann, durch wen und mit welchen Inhalten wurden Vorabsprachen dieser Art getroffen?

Nein.

4. Hat Vattenfall oder die VWH vom Senat beziehungsweise der BUE gefordert, dass die Abwärme von Aurubis bei der Ersatzlösung für das HKW Wedel nicht eingesetzt werden soll?

Wenn ja: wann, durch wen und in welcher Form?

Nein

5. Welche anderen Vorabsprachen gab es zwischen Vattenfall oder der VWH und dem Senat beziehungsweise der BUE vor der Entwicklung der am 1.9.2016 von der BUE präsentierten Szenarien?

Es hat keine Vorabsprachen gegeben.

6. In Frage 23. der Großen Anfrage in Drs. 21/5758 war darum gebeten worden, bei dieser und bei den vier folgenden Fragen tabellarisch die erfragten Werte für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 anzugeben. Bei den vier folgenden Fragen wurde dies jedoch vom Senat nicht beachtet. Sie werden daher hier erneut gestellt.

Welche Beiträge zur Fernwärme im zentralen Fernwärmenetz der VWH (in GWh pro Jahr) und welche erzeugten Strommengen haben jeweils erbracht: das HKW Wedel, das HKW Tiefstack, das GuD Tiefstack, die AVG, das HW Hafen, das HW Barmbek, das HW Eppendorf, die
E-Kesselanlage Karoline, das WUW Spaldingstraße und das BHKW Borsigstraße? Bitte tabellarisch für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 angeben.

7. Welche Beiträge für die Fernwärmeversorgung im zentralen Fernwärmenetz (in GWh pro Jahr) und welche erzeugten Strommengen wurden von welchen Müllverwertungsanlagen jeweils erbracht? (Bitte tabellarisch für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 angeben.) Bitte die Beiträge der MVB ohne die Linie 3 und die der Linie 3 der MVB separat aufführen.

8. Welche Beiträge für die Wärmeversorgung in anderen Wärmenetzen (in GWh pro Jahr) wurden von welchen Müllverwertungsanlagen jeweils erbracht? Bitte tabellarisch für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 angeben. Bitte die Beiträge der MVB ohne die Linie 3 und die der Linie 3 der MVB separat aufführen.

Die Daten können nach Angabe von VWH innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Klei-
nen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

9. Wie viel Fernwärme (in GWh pro Jahr) wurde in die Wärmenetze von Hansewerk, Innogy SE vormals RWE Energiedienste (Favorit), Urbana Energietechnik, enercity und HAMBURG ENERGIE eingespeist? Wie groß waren dabei die jeweils erzeugten Strommengen? Bei Hansewerk bitte die Beträge in den verschiedenen Wärmeverbunden einzeln angeben. Bitte tabellarisch für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2015 angeben.

HanseWerk Natur GmbH: Die Daten können nach Angabe der HanseWerk urlaubsbedingt in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

Innogy SE: siehe Anlage 1

Urbana Energiedienste GmbH: siehe Anlage 2

Enercity Contracting Nord GmbH: 2010 und früher: 0 GWh Wärme, 2015: rd. 7,6 GWh Wärme

Hamburg Energie GmbH (Angaben in GWh; FA = Fehlanzeige):

20152014201320122011

Strom
Wärme
Strom
Wärme
Strom
Wärme
Strom
Wärme
Strom
Wärme
Energie-
bunker
3,0957,5922,4514,49203,415FAFAFAFA
Energie-
verbund
2,8156,162,1524,7641,6034,966FAFAFAFA
FischbekFAFAFAFAFAFAFAFAFAFA
Summe5,91
13,752
4,603
9,256
1,603
8,381

Es liegen lediglich Daten für die angegebenen Jahre vor.

10. Wie viel Wärme (in MWh pro Jahr) aus solarthermischen Anlagen wurde in die Wärmenetze von Hansewerk eingespeist? Bitte tabellarisch für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 angeben.

Die Daten können nach Angabe von HanseWerk urlaubsbedingt in der für die Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

11. Welche der in den Fragen 4. bis 8. genannten Erzeugungsanlagen gehörten vor dem Verkauf der HEW mehrheitlich den HEW?

Mehrheitlich der HEW gehörten: HKW Wedel, HKW Tiefstack, HW Hafen, E-Kesselanlage Karoline, WUW Spaldingstrasse sowie die MVB.

12. Wie viel Fernwärme (in GWh pro Jahr) wurde in das zentrale Fernwärmenetz eingespeist? Wie groß war die dabei jeweils erzeugte Strommenge? Bitte tabellarisch für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009 angeben.

Die Daten können nach Angabe von VWH in der für die Beantwortung einer Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

13. In Frage 31. der Großen Anfrage in Drs. 21/5758 war darum gebeten worden, bei dieser und bei den drei folgenden Fragen tabellarisch die erfragten Werte für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 anzugeben. Bei den drei folgenden Fragen wurde dies jedoch vom Senat nicht beachtet. Sie werden daher hier erneut gestellt.

Wie viele Wohneinheiten wurden jeweils durch die Wärmenetze von Hansewerk, innogy vormals RWE Energiedienste (Favorit), Urbana Energietechnik, enercity und HAMBURG ENERGIE versorgt? Bitte tabellarisch für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 angeben. Bei Hansewerk bitte die Wohneinheiten in den verschiedenen Wärmeverbunden einzeln angeben.

HanseWerk Natur GmbH: Die Daten können nach Angabe der HanseWerk urlaubsbedingt in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

Innogy SE: siehe Anlage 1

Urbana Energiedienste GmbH: siehe Anlage 2

Enercity Contracting Nord GmbH:

  • bis einschl. 2010: 0 Wohneinheiten
  • 2011: 101 WE
  • 2012: 489 WE
  • 2013: 690 WE
  • 2014: 933 WE
  • 2015: 1538 WE
  • Endausbau: ca. 13.000 WE

Hamburg Energie GmbH:

Wohn-
einheiten (wohnen, geschätzt)
Wohn-
einheiten (Gewerbe, geschätzt)
Wohn-
einheiten (gesamt, geschätzt)
201220132014201520122013201420152012201320142015
ProjekteWEWEWEWEWEWEWEWEWEWEWEWE
Energie-
verbund
ca. 250ca. 300ca. 300ca. 3006666ca. 256ca. 306ca. 306ca. 306
Energie-
bunker
ca. 250ca. 450ca. 500ca. 16001344ca. 251ca. 453ca. 554ca. 1604
Fischbek------------

Für die Jahre vor 2012 liegen für Hamburg Energie keine Daten vor.

14. Wie wird der Begriff „Wohneinheit“ in diesem Zusammenhang jeweils bei den Wärmenetzen der VWH, von Hansewerk, innogy vormals RWE Energiedienste (Favorit), Urbana Energietechnik, enercity und HAMBURG ENERGIE definiert?

VWH: Eine Wohneinheit entspricht einer durchschnittlichen Wohnung mit 70 m2 Wohnfläche, eine Differenzierung nach „Wohnen“, „Industrie“ und „Gewerbe“ erfolgt hierbei nicht.

HanseWerk Natur GmbH: Siehe Drs. 21/5758. Demnach ist für HanseWerk Natur GmbH keine Auswertung nach Wohneinheiten möglich.

Innogy SE: Der Begriff Wohneinheit wird gleichgesetzt mit „Abnahmestelle“, für die es einen Vertrag mit dem Nutzer/Eigentümer gibt und für den eine jährliche Rechnung erstellt wird. Eine Abnahmestelle kann mehrere Zähler beinhalten, z. B. einen Wärmezähler und Warmwasserzähler. Eine Wohneinheit/Abnahmestelle kann daher eine Wohnung im Mehrfamilienhaus oder ein Eigenheim sein, genauso aber auch ein ganzes Mehrfamilienhaus.

Urbana Energiedienste GmbH: Die Anzahl der Wohneinheiten werden von den Kunden benannt. Allgemeine Definition: nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenhängende Räume, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen.

Enercity Contracting Nord GmbH: Ausgehend von der bekannten oder geplanten Bruttogrundfläche (BGF) der zu versorgenden Objekte werden von enercity mittels eines Faktors von 100 m 2 BGF pro Wohneinheit einheitlich für die Nutzungen Wohnen, Gewerbe, Industrie eine fiktive Anzahl der Wohneinheiten ermittelt.

Hamburg Energie GmbH: Nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushaltes ermöglichen und mit Wärme versorgt werden.

15. Wie groß war die Länge des zentralen Fernwärmenetzes und wie groß waren die entsprechenden Längen bei den Fernwärmenetzen von Hansewerk, innogy SE vormals RWE Energiedienste (Favorit), Urbana Energietechnik, enercity und HAMBURG ENERGIE? Bitte tabellarisch für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 angeben. Bei Hansewerk bitte einzeln für die verschiedenen Wärmeverbunde angeben.

HanseWerk Natur GmbH: Siehe zum Jahr 2015 Drs. 21/5758. Die Daten der übrigen Jahre können nach Angabe der HanseWerk in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

Innogy SE: siehe Anlage 1

Urbana Energiedienste GmbH: siehe Anlage 2

Enercity Contracting Nord GmbH:

  • 2010: ca. 0,5 km
  • 2011: ca. 2,2 km
  • 2012: ca. 3,0 km
  • 2013: ca. 4,2 km
  • 2014: ca. 5,3 km
  • 2015: ca. 7,1 km

Hamburg Energie GmbH:

Trassen-/Vorlauflänge [m]
Projekte2012201320142015
Energieverbund1250180718071807
Energiebunker2000250030003830
Fischbek----

Für die Jahre vor 2012 liegen für Hamburg Energie keine Daten vor.

16. Wie hoch sind die in der Planung für die Jahre 2014 – 2018 durchschnittlich vorgesehenen Instandhaltungsaufwendungen beziehungsweise Instandhaltungsinvestitionen, auf die sich die Gesellschafter der VWH verständigt haben? („Referenzplanung“, siehe Antwort zu Frage 40. der Drs. 21/5758.)

Die Gesellschafter der VWH haben sich auf durchschnittliche jährliche Instandhaltungsaufwendungen und -investitionen von 24,8 Mio. € für das Fernwärmenetz und die Erzeugungsanlagen verständigt. Daraus ergibt sich eine 90%-Untergrenze von 22,3 Mio. € p.a. für den Zeitraum 2014 bis 2018.

17. Wie sind die im Jahr 2013 ungewöhnlich hohen „Investitionen“ der VWH von 13.820.000 Euro zu erklären? (Siehe Antwort zu Frage 40. der Drs. 21/5758.)

Im Jahr 2013 waren die Netzinvestitionen im Wesentlichen durch den Bau der hydraulischen Entlastungsleitung Holsteinischer Kamp (rd. 4 Mio. €) deutlich höher als in den übrigen Jahren des Betrachtungszeitraums 2011 bis 2015. Zusätzlich kam es im Jahr 2013 zu verstärkten Netzausbaumaßnahmen in Verbindung mit einem überdurchschnittlichen Volumen von Fernwärmeanschlüssen.

18. Welche Abwärmemengen könnten andere Betriebe als ArcelorMittal Hamburg bereitstellen, die in eine neue Fernwärmeleitung vom der MVR nach Bahrenfeld aufgenommen werden könnten?

19. Wärmeleitungen von welcher Länge wären notwendig, um die Abwärme von ArcelorMittal Hamburg in das Netz Süd (HanseWerk Natur) einzuspeisen sowie ein neues Baugebiet in Finkenwerder mit der Abwärme zu versorgen? (Bezug zu Frage 90. aus Drs. 21/5758.)

Dies ist Gegenstand weiterer Prüfungen.

20. Unter welchen Bedingungen wird Leistung in Form von Dampf aus der Linie 3 der MVB (Biomasseheizkraftwerk zur Altholzverwertung) zeitweise vom Lastverteiler Vattenfall abgerufen? Bezug zu Frage 91. aus Drs. 21/5758.)

Die SRH interpretiert hier den Begriff „Bedingungen“ in technischer Hinsicht. Wenn die Linie 3 der MVB läuft, kann sie auch Fernwärme abgeben, soweit Wärme abgefordert wird. Eine Umstellung geschieht vom Leitstand aus.

21. Welche Rahmenbedingungen lassen bislang keine weitere Steigerung der Fernwärmeauskopplung aus der Linie 3 der MVB zu? (Bezug zu Frage 91. aus Drs. 21/5758.)

Es bestehen bislang neben der technischen Rahmenbedingung einer Höchstleistung von 20 t/h auf der Abgabeseite vertragliche bzw. wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf der Abnahmeseite beim Lastverteiler Vattenfall, siehe Drs. 21/5758.

22. In welchem Umfang sollen Wärmelieferungen an die Industriekunden in Neuhof in den Szenarien „MVR und neue Gaslösung“ beziehungsweise „Konzepte Stellingen und MVR“ vom 1.9.2016, in denen jeweils 520 GWh pro Jahr nach Bahrenfeld geliefert werden sollen, weiterhin aus der MVR erfolgen?

23. Ist in einem oder mehreren der drei Szenarien mit MVR-Einbindung vorgesehen, den Umfang des verbrannten Mülls im Vergleich zu bisher zu erhöhen?

Wenn ja: in welchem Umfang?

24. Durch wen, aus welchen Wärmequellen und in welchem Umfang sollen in den Szenarien „MVR und neue Gaslösung“ beziehungsweise „Konzepte Stellingen und MVR“ die bisherigen Industriekunden in Neuhof in der kalten Jahreszeit mit Dampf versorgt werden?

25. Ist es nach Auffassung des Senats korrekt, wenn im „Vattenfall-Szenario“ des 1.9.2016 von „Abwärme“ aus der „Stromerzeugung des Kraftwerks Moorburg“ geschrieben wird, nachdem Vattenfall von einem „Heizkraftwerk Moorburg“ spricht, seit Wärme aus dem HKW Moorburg an die Holborn Europa Raffinerie GmbH geliefert werden soll?

26. Gibt oder gab es Verhandlungen zwischen dem Senat und Vattenfall über eine Übernahme von Anteilen an der MVR durch Hamburg mit der Folge, dass Hamburg die Mehrheit der Anteile an der MVR besitzen würde?

Wenn ja: Wann, durch wen und mit welchen Ergebnissen haben solche Verhandlungen stattgefunden?

27. Von wem stammen die Kostenschätzungen zwischen 60 und 160 Millionen Euro für das umfangreiche neue Fernwärmeleitungssystem des „Vattenfall-Szenarios“ von Moorburg bis Bahrenfeld, die der zuständigen Behörde vorliegen? (Bezug zu Frage 7. der Drs. 21/6098.)

28. Welche technischen Unterschiede gibt es zwischen den niedrigen (60 Millionen Euro) und den hohen (160 Millionen Euro) Schätzungen?

29. Welche Trassenverläufe werden jeweils bei den niedrigen (60 Millionen Euro) und den hohen (160 Millionen Euro) Schätzungen gewählt?

30. Welche Kostenschätzungen für die neuen Fernwärmeleitungen von der MVR nach Bahrenfeld liegen der zuständigen Behörde für die in den Szenarien „MVR und neue Gaslösung“ beziehungsweise „Konzepte Stellingen und MVR“ vor?

31. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die beiden zwischen der MVR und dem HKW Moorburg im „Vattenfall-Szenario“ vorgesehenen Fernwärme- beziehungsweise Dampfleitungen?

32. Wie will der Senat verhindern, dass bei den Szenarien „MVR und neue Gaslösung“ beziehungsweise „Konzepte Stellingen und MVR“ später ein Anschluss an das Heizkraftwerk Moorburg erfolgt, was im Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung des gegenwärtigen Senats stünde, in der es heißt: „Ein Neuanschluss kohlegefeuerter Erzeugungsanlagen an städtische oder andere Wärmenetze wird von der Koalition weder angestrebt noch unterstützt. Dies gilt insbesondere für die sogenannte Moorburgtrasse.“?

33. Auf die Frage 13. der Drs. 21/6098 „mit welchen Fördergeldern für den Umbau bei Aurubis zur Bereitstellung von Abwärme mit einer Temperatur von etwa 100°C und für neue Fernwärmeleitungen zum Anschluss an das Netz der VWH ist gegenwärtig zu rechnen? (Bitte die Quellen und Beiträge einzeln beschreiben.)“ antwortete der Senat: „Der zuständigen Behörde liegen zurzeit keine Förderanträge für den Umbau und die Errichtung einer Fernwärmeleitung vor.“

Welche Fördergelder anderer Fördermittelgeber sind gegenwärtig möglich? Bitte auch die Fördermöglichkeiten für Wärmespeicher angeben.

Siehe Drs. 21/6380.