SKA: Aschbergbad

Stephan Jersch

Das alte, großflächige Freibad Aschberg soll einem Hallenbad mit winzigem Schwimmbecken, Sportplätzen und öffentlichem Grünbereich weichen.

27. August 2019


 Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Jersch, Christiane Schneider und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 19.08.2019
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/18084 -

Betr.:    Aschbergbad

Freibäder mit großen Liegeflächen bieten ein Naherholungsangebot für viele Menschen. Sie sind auch ein Teil des kommunalen Gesundheitsangebotes. Die zunehmende soziale Spaltung macht es wichtig Freiräume zu schaffen, in denen Jugendliche, Familien mit Kindern, aber auch andere Nutzer/-innen Orte der Entspannung und Erholung finden. Die veränderte Klimalage und die zunehmend heißen Sommermonate werden die Nachfrage nach Angeboten in Frei- und Sommerbädern noch steigen lassen.

Von den sechs durch den städtischen Betreiber Bäderland Hamburg GmbH betriebenen Freibädern sollen das Aschbergbad in Hamm in diesem Jahr und das Freibad Wiesenredder in Rahlstedt im Jahr 2020 geschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Im Zuge des Wohnungsbauprojektes Osterbrookhöfe in Hamm Süd werden seit geraumer Zeit Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung des Badstandortes Aschberg angestellt. Geplant ist, das saisonale Freibadangebot in ein ganzjähriges Hallenbadangebot (Quartiersbad) mit Außenbereich und Wasserspielplatz zu überführen. Diese Überlegungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

Für den Stadtteil Rahlstedt gibt es ebenfalls seit geraumer Zeit Überlegungen, den bisherigen Freibadstandort am Wiesenredder mit dem Hallenbadstandort in der Rahlstedter Bahnhofstraße zusammenzuführen und damit für den Stadtteil ein modernisiertes und deutlich attraktiveres Kombibadangebot zu realisieren.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg (BLH) wie folgt:

 

1.    Wurde die Fläche des Aschbergbades verkauft?
Wenn ja, wie groß ist die Fläche, die verkauft wurde und an wen wurde die Fläche zu welchem Preis verkauft?
Wenn nein, welche Käufer/-innen beziehungsweise Vorhabenträger/ -innen haben Interesse angemeldet und zu welchem Preis soll bis wann verkauft werden? Falls aus Datenschutzgründen die Namen nicht genannt werden können, bitte die Branchen, in denen die Interessenten/ -innen tätig sind, nennen.

Nein, die Fläche wurde nicht verkauft. Aufgrund des laufenden Planungsprozesses können zu möglichen Käuferinnen oder Käufern bzw. zur Trägerschaft des Vorhabens noch keine Angaben gemacht werden.

 

2.    Welche Bodenrichtwerte wurden beziehungsweise werden für den Bereich, in dem unter anderem das Quartiersbad, ein Vereinsheim/Jugendclub und eine Kita vorgesehen sind, zugrunde gelegt?

Die Verhandlungen zu den notwendigen Grundstücksgeschäften sind noch nicht abgeschlossen.

 

3.    Wurde auf dem Gelände des Aschbergbades auch Wohnungsbau geplant?
Wenn nein, gibt es planungsrechtliche Einschränkungen, die nur die Errichtung von Sportplätzen möglich machen und Wohnungsbau verbieten?

Nein. Das Gelände des Aschbergbades ist aufgrund von zahlreichen Zielkonflikten wie Lärmeintrag insbesondere durch die Güterbahntrasse und Bodenbeschaffenheit, aber auch aufgrund seiner Funktion im Freiraumverbundsystem nicht für den Wohnungsbau geeignet.

 

4.    Wurde der Abriss des Freibads Aschberg bereits baurechtlich beantragt und gegebenenfalls genehmigt?
Wenn ja, wann wurde der Antrag gestellt und wann wurde gegebenenfalls die Genehmigung erteilt?

Nein.

 

5.    Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat wiederholt geäußert, dass das Freibad Aschberg erhalten und saniert werde (zum Beispiel in der 45. Sitzung des Quartiersbeirats Osterbrookviertel am 20.02.2017). Wann und durch wen wurde eine Abkehr von dieser Zusage entschieden und wie und wann wurde dieses den Gremien und der Öffentlichkeit mitgeteilt?

6.    Wurden im Rahmen der aktuellen Konzeption auch Varianten geprüft, die einen Erhalt des Freibads Aschberg ermöglichen?
Wenn ja, welche Varianten waren Bestandteil der Überlegungen?
Wenn nein, warum wurden keine Varianten geprüft?

In der 45. Sitzung des Quartiersbeirats Osterbrook am 20. Februar 2017 wurde seitens des zuständigen Bezirksamts die Frage, ob das Aschbergbad geschlossen werden soll, verneint. In der gleichen Sitzung wurde aber bereits von ersten Überlegungen zum Umbau des Aschbergbades und zur möglichen Umstrukturierung des Freibadgeländes berichtet.

Im Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahrens soll das derzeitige Freibad aufgegeben und ein Hallenbadangebot (Quartiersbad) mit Außenbereich und Wasserspielplatz neu errichtet werden, das insbesondere für Zwecke des Schwimmunterrichts zukünftig ganzjährig nutzbar sein wird. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen des Gutachterverfahrens informiert. Die Ergebnisse wurden im Quartiersbeirat Osterbrook am 4. März 2019 durch das zuständige Bezirksamt und die Vorhabenträger vorgestellt und erläutert. Der Stadtentwicklungsausschuss Ost der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde ebenfalls informiert.

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat am 11. Juni 2019 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Hamm 3 mehrheitlich zugestimmt.

In der aktuellen Konzeption soll statt des vorhandenen Freibades auf der westlichen Fläche das Quartiersbad mit Außenbereich und Wasserspielplatz neugebaut werden. Damit entsteht auf der östlichen Fläche die Möglichkeit, zwei neue Sportspielfelder in Kompensation für die Ernst-Fischer-Sportplätze westlich des Rückerskanals zu bauen, die zugunsten des Wohnungsneubaus verlegt werden sollen. Außerdem soll die im öffentlichen Bereich vorhandene öffentliche Grünanlage erweitert werden. Die Entscheidung zur Umgestaltung des Badstandortes wurde im Vorfeld des Gutachterverfahrens und somit auch des Bebauungsplanverfahrens getroffen.

 

7.    Welche maximale Länge und Breite des Schwimmbeckens im Quartiersbad ist nach derzeitigem Stand möglich? Bis wann sollen die genauen Planungen abgeschlossen sein?

Nach dem derzeitigen Stand ist ein Becken in den Maßen 20 m x 7,50 m mit einem Hubboden vorgesehen, der eine Wassertiefe von 0m bis 1,80 m ermöglicht. Die Planungen sollen voraussichtlich Ende 2020 abgeschlossen sein.

 

8.    Welche Voraussetzungen muss das Schwimmbecken erfüllen, damit sowohl der obligatorische Schwimmunterricht der Schulen als auch eine Nutzung für den Vereinssport stattfinden kann?

Für den Erstschwimmunterricht der Schulen wie auch beim Anfängerschwimmen in den Vereinen, ebenso bei den Kursen der BLH-Schwimmschule wird von einer Fläche von rund 50 – 75 m² pro Lerngruppe ausgegangen.

 

9.    In den Planungen vorgesehen ist ein sogenannter Wasserspielplatz von 800 qm. Wie soll der Wasserspielplatz gestaltet werden und welche Wassertiefe ist geplant?

10.    Wie groß in qm ist die geplante Liegefläche im Quartiersbad?

Nach derzeitigem Stand sind knapp 6.000 m² als Liegefläche vorgesehen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen, siehe dazu auch Antwort zu 7.

 

11.    Welche Freibäder wurden in Hamburg seit Gründung der Bäderland Hamburg GmbH bisher geschlossen beziehungsweise abgerissen? Bitte die Bäder einzeln aufführen sowie Jahr und Grund des Abrisses benennen.

Das Grundstück des Sommerfreibades Stadion Altona wurde 2000 verkauft. An dieser Stelle wurde die jetzige „Barclaycard Arena“ erbaut.

Darüber hinaus gab es lediglich - unter Erhalt eines Freibadangebots - Umgestaltungen von Sommerfreibädern. Auf dem Gelände des ehemaligen Sommerfreibades Außenmühle wurde 1995/1996 das Freizeitbad MidSommerland mit einem ganzjährig nutzbaren Außenbecken und einem Außenbereich als Ausgleich neu geschaffen. Das Freibad Dulsberg wurde umgestaltet und wird, den technischen Betrieb ausgenommen, seitdem von einem anderen Betreiber betrieben.

 

12.    Welche Freibäder der Bäderland Hamburg GmbH sollen in Hamburg bis 2030 aufgegeben werden? Bitte die Bäder einzeln aufführen sowie geplanten Termin und Grund der beabsichtigten Stilllegung benennen.

Siehe Vorbemerkung. Die Planungen zum Standort Rahlstedt sind noch nicht abgeschlossen.

 

13.    Wie hoch waren die Betriebskosten für die Hamburger Freibäder jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018? Bitte einzeln für die sechs Hamburger Bäder auflisten.

Der Senat ist durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gem. §§ 52 GmbHG i. V. m. 394, 395 AktG an der Beantwortung der Frage gehindert. Zu den Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaft, die durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht geschützt werden, zählt die Rechtsprechung etwa auch Umsätze, Ertragslagen, Marktstrategien und Kalkulationsunterlagen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können. Hierzu zählen auch Betriebskosten. Die mit der Drucksache erfragten Daten sind eine gute Grundlage für eine Marktanalyse der Wettbewerber (Fitnessclubs und Hotels), die von ihnen mit eigenen Daten verglichen und so zu einer Angebotsoptimierung der Konkurrenzangebote genutzt werden könnten. Dies würde sich negativ auf die Wettbewerbssituation der BLH auswirken.

 

14.    Welche Investitionen wurden in den Hamburger Freibädern seit 2014 durchgeführt? Bitte jede Maßnahme aufschlüsseln nach Freibad, Art der Förderung/Investition und Investitionshöhe.

Siehe Anlage.

In saisonalen Freibadangeboten werden regelmäßig Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei handelt es sich nach Handels- und Steuerrecht jedoch nicht um Investitionen.

Bis auf die Maßnahme „Erneuerung der Uferbefestigung Naturbad Stadtparksee, die von der FHH gefördert wird, gibt es keine weiteren Maßnahmen, für die Fördermittel zum Tragen kommen.