SKA: Atomtransporte durch Hamburg (VIII)

Stephan Jersch

2015: Mindestens rund 160 Atomtransporte durch den Hamburger Hafen. 2016, Januar bis November: 170 Atomtransporte durch den Hamburger Hafen. Dezember 2016 bis Februar 2017: Schon wieder 43 Atomtransporte durch Hamburg. Bis jetzt sind die wohlklingenden rot-grünen Worte im Koalitionsvertrag - zum angestrebten freiwilligen Verzicht auf Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft - offenbar nichts als Lippenbekenntnisse zu einer kaum ernstgemeinten Eindämmung dieser gefährlichen Fracht in Hafen und Stadtgebiet.

Hier fragt DIE LINKE. zum inzwischen 26. Mal nach dem Stand der Dinge.

7. März 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE)
vom 27.02.2017

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/8147 -

Betr.: Atomtransporte durch Hamburg (VIII)

Bis heute ist die dauerhafte Lagerung hoch radioaktiver Abfälle ungelöst. Im Juli 2016 hat nach zweijähriger Arbeit die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren Abschlussbericht zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes und zu den geowissenschaftlichen Kriterien der (unterirdischen) Lagerung vorgelegt. Gesetz und Ergebnisse der Kommissionen werden von großen Teilen der Anti-Atom-Bewegung abgelehnt und kritisiert.

Hamburgs Hafen bleibt nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft – unter anderem zur Versorgung der AKWs. Der Senat teilte in der Drs. 21/4565 zum Thema mit, dass nach rechtlicher Prüfung von Hamburger Seite keine Möglichkeit bestehe, Transporte von radioaktiven Stoffen generell zu untersagen. Trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von 2011 im japanischen Fukushima gibt es augenscheinlich keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten. Mehrfach pro Woche finden weiterhin Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt.

Die Vorgänge im Hafen und auf der Elbe werden laufend von Anti-Atom-Aktivisten/-innen, beobachtet. Am Wochenende 18. und 19. Februar wurde in mehreren Bundesländern gegen die zahlreichen Urantransporte demonstriert, die für den Weiterbetrieb von Atomanlagen und Atomkraftwerken durchgeführt werden. Proteste gab es unter anderem in Kiel, Hamburg, Bremen, Osnabrück, Münster, Köln, Bonn, Koblenz Trier und Duisburg. Die Abschlussaktion fand am Sonntag in Gronau (Westfalen) statt.

Anti-Atomkraft-Initiativen und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) forderten das sofortige Verbot der häufig fahrenden Urantransporte und die sofortige Stilllegung der Uranfabriken in Lingen (Niedersachsen) und Gronau (Nordrhein-Westfalen).

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum 26. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Haben vorletztes Jahr schon wieder mindestens rund 160 Atomtransporte stattgefunden, darunter unter anderem zwei Transporte mit Mischoxidbrennelementen (MOX), so sind letztes Jahr in den ersten elf Monaten schon wieder bald 170 durch die Stadt gegangen. Uranoxide, das extrem giftige und ätzende Uranhexafluorid, unbestrahlte (neue) Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden im Hamburger Hafen umgeschlagen und/oder durch das Hamburger Stadtgebiet transportiert. Dabei ist die Anzahl der festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel rapide gestiegen. Gab es 2014 bei Atomtransporten durch Hamburg circa 20 und 2015 23 solcher Mängel, sind in den ersten elf Monaten 2016 fast 80 solcher Mängel festgestellt worden, zum größten Teil falsch deklarierte Zinnschlacken.

Über die Ankündigung im Koalitionsvertrag des sogenannten rot-grünen Senates hinaus, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, hat der Senat in der Drs. 21/6924 ausgeführt, dass die zuständige Behörde erste Gespräche mit Beteiligten bezüglich des freiwilligen Verzichts auf den seeseitigen Transport und Umschlag von atomaren Stoffen aufgenommen hat.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten sind aus den seit Jahren immer wieder aus der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der Drs. 21/6924 im Dezember, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat,

bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 02.12.2016 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage:

(Bitte die Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zur Drs. 21/6924 für alle Transporte entsprechend fortführen, das heißt die Antworten auf die Fragen 1. bis 11. tabellarisch auflisten und nach Datum sortieren.)

1. Wann erfolgten Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen (bitte Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs, soweit vorhanden)?

2. Um welche beförderten Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei jeweils?

3. In welchem Umfang und welcher Menge sind Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?

4. Wie hoch war die jeweilige Aktivität der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe (bitte Angabe im passenden Maß)?

5. Wie wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils klassifiziert?

6. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)?

7. Welche Beförderungsmittel (zum Beispiel Schiff, Bahn oder Lkw) wurden zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet?

8. Wo wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils umgeladen?

9. Wie lange wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils gelagert?

10. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe?

11. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und welcher (bei sonstigen radioaktiven Stoffe) der Zielhafen?

Die Angaben zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 02. Dezember 2016 bis zum 27. Februar 2017 sind in der Anlage 1 zusammengestellt (zur Legende siehe Anlage 6).

Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 2. Dezember 2016 bis zum 27. Februar 2017 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden im Gefahrgut-Informations-System GEGIS nicht erfasst.

Darüber hinaus hat die Wasserschutzpolizei bei Kontrollen Sendungen von sogenannten Zinnschlacken in Containern mit Löschhafen Hamburg festgestellt. Bei den Zinnschlacken handelt es sich aufgrund der überschrittenen Klassifizierungsgrenzwerte um gefährliche Güter der Klasse 7 im Sinne der Gefahrguttransportvorschriften (sonstige radioaktive Stoffe, Klasse 7/UN2910). Diese festgestellten Transporte erreichten den Hamburger Hafen vom Abgangsort, ohne als Gefahrgut deklariert zu sein. Aus diesem Grund sind zu diesen Transporten keine Daten im GEGIS eingetragen. Die Sendungen wurden unter Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften zum Empfänger weiterbefördert. Diese sind in der Anlage 3 aufgeführt.

12. Von Anti-Atom-Aktivisten_innen wurde am 06.02. auf dem Hafenbahnhof Hamburg-Süd ein Güterzug mit unter anderem vier Containern mit Uranerzkonzentrat (U3O8) gesichtet:

Ist es zutreffend, dass die vier Container mit dem Uranerzkonzentrat zuvor aus Walvis Bay in Namibia mit dem Frachter „Golden Karoo” der Hamburger Reederei Maritime Carrier Shipping (MACS) in den Hamburger Hafen zum Süd-West Terminal der C. Steinweg (Süd-West Terminal) GmbH & Co. KG befördert wurden, wo die Fracht für den Bahntransport umgeschlagen wurde?

13. Auf Bildern des benannten Zuges ist zu sehen, dass sich dort ein Militärzugbegleitwagen (Liege- und Begleiterwagen) befand. Weshalb wurde dieser Personenwagen zwischen der Lokomotive und dem Containertragwagen mit den vier Uranerz-Containern in dem Güterzug mitgeführt?

14. Am 18. und 19.02.17 fand eine „Aktionsfahrt gegen Urantransporte” aus Kiel über Hamburg nach Trier statt: Eine Gruppe von Aktivisten/-innen transportierte dabei symbolisch „Yellow Cake“ (Uranerzkonzentrat) – dabei nutzten sie die Bahnstrecke, die regelmäßig für die zahlreichen Atomtransporte zwischen Hamburg und Trier genutzt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir: Wurde der Personenwagen von der Polizei bei dem Atomtransport am 06.02. zum Geleitschutz eingesetzt oder wurde solch ein zukünftiges Nutzen erprobt?

Wenn nein, welchen Zweck hatte die Mitnahme des Wagens?

Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der BIS/Polizei nicht vor.

15. Zuletzt in der Drs. 21/6924 gab der Senat Überblick über Mängel bei der Kontrolle von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang unter anderem mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 für Schiffe und Lkws bis zum Anfang Dezember.

Sind dem Senat für die Zeit danach solche bekannt?

Wenn ja, bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart u.a. wie in Anlage 3 zur Drs 21/2132 aufführen.

In der Drs. 20/13644 führt der Senat aus, Umschlag von mit Luftfracht transportierten Kernbrennstoffen habe es in Hamburg seit vielen Jahren nicht gegeben. Über den Transport von sonstigen radioaktiven Stoffen per Luftfracht lägen dem Senat keine Informationen vor, da die Zuständigkeit für die Aufsicht für diesen Transportweg beim Luftfahrtbundesamt liegt. In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt. Vor diesem Hintergrund fragen wir, ob dem Senat über den Schifftransport hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt sind?

Wenn ja, bitte in der Tabelle mit angeben.

Daten über bei Kontrollen festgestellte Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 2. Dezember 2016 bis zum 27. Februar 2017 sind in der Anlage 4 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 189 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 154 Kontrollen ohne Beanstandungen. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler und ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt. Im Schienenverkehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg wurden keine Mängel festgestellt.

35 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu 34 Mängeln formaler und fünf Mängeln sicherheitsrelevanter Art.

Die als sicherheitsrelevant eingestuften Mängel sind v. a. bei der Beförderung von sogenannten Zinnschlacken festgestellt worden (drei von fünf sicherheitsrelevanten Mängeln); siehe auch Antwort zu 1. bis 11.

Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir soweit Meldungen vorliegen:

16. Hat es seit Anfang Dezember bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.

Nein.

17. Wie viele und welche gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe liegen der Umweltbehörde derzeit vor? Bitte auflisten mit Genehmigungsnummer, Beginn und Ende der Genehmigungsdauer, maximal zulässige Transportzahl und Menge (in Kilogramm oder Tonnen), Absender und Empfänger, Transportmittel und Art des Stoffes
sowie der Behälterbezeichnung.

In der Anlage 5 (zur Legende siehe Anlage 6) sind die zum Zeitpunkt dieser Anfrage der zuständigen Behörde vorliegenden Genehmigungen für Kernbrennstofftransporte aufgelistet. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Auf die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (seit 30.07.2016 zuständig) regelmäßig aktualisierte Liste aller gültigen Transportgenehmigungen wird verwiesen. (http://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.html).

18. In der Drs. 21/6924 hat der Senat ausgeführt, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) im Dezember mit Vertretern eines Umschlagsunternehmens sowie einer Reederei das Thema Selbstverzicht besprochen habe. Gibt es einen neuen Sachstand? Haben mittlerweile weitere Gespräche stattgefunden beziehungsweise sind Termine vereinbart?

Wenn ja, wann mit wem?

Wenn nein, warum nicht?

Im Dezember 2016 wurde mit einem weiteren Umschlagsunternehmen gesprochen.

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