SKA: Werden Modellrechnungen zur Elbvertiefung geheim gehalten?

Stephan Jersch

fragten am 1. November 2018 die linken Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch.

9. November 2018

 Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 01.11.2018
und Antwort des Senats
- Drucksache 21/14862 -

 

Betr.:    Werden Modellrechnungen zur Elbvertiefung geheim gehalten?

Mittlerweile liegt für die geplante Elbvertiefung Baurecht vor. Die eigentlichen Baggerarbeiten sollen im zweiten Quartal 2019 beginnen.

Nachweislich der Planungsunterlagen wird sich nach Abschluss der Baggerarbeiten sowohl der Aufwand in der Unterhaltungsbaggerung als auch der Tidenhub erhöhen. Strittig ist lediglich der Umfang der Veränderung, die maßgeblich von der Wirkungsstabilität der geplanten Unterwasserbauwerke im Mündungsbereich abhängt.

Die letzte belastbare Modellrechnung der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zu den Auswirkungen der geplanten Elbvertiefung stammt aus dem Jahr 2006. Die verwendeten Daten einschließlich der Topografie stammen zum Teil aus dem Jahre 2001.

Der Senat hat in der Drucksache 21/12249 der Bürgerschaft erläutert, dass die BAW zwar in der Lage ist, eine mehrjährige 3-D-Simulation der Auswirkungen der geplanten Elbvertiefung vorzunehmen, eine solche aber nicht beauftragt wurde. Außerdem wurde mitgeteilt, dass der Präses der BWVI ein Schreiben der Umweltverbände vom 07.11.2017 zu dieser Problematik mit Rücksicht auf die laufenden Verfahren nicht beantwortet hat. Die Verfahren sind mittlerweile abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:

 

1. Liegen dem Senat, den Fachbehörden oder der HPA Hinweise vor, dass die BAW doch eine entsprechende neue Modellrechnung vorgenommen hat?
a) Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen und ggf. Warnhinweisen ist die BAW gekommen?
b) Wenn nein: Warum hat der Senat nicht von sich aus und höchst vorsorglich nach den fachlichen Hinweisen der Umweltverbände und dem Abschluss der Klageverfahren die BAW beauftragt, mit wissenschaftlich anerkannten Methoden eine tragfähige und vor allem aktuelle Prognose der hydromorphologischen Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe zu erstellen?

Der zuständigen Behörde liegen keine Hinweise vor, dass die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) eine wie in der Fragestellung genannte Simulation vorgenommen hat. Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht die Methodik der bisherigen Untersuchung der BAW nicht beanstandet.

Notwendig war hingegen eine aktuelle Betrachtung der Auswirkungen der Fahrrinnenpassung auf die Hydrologie und Morphologie der Elbe im Rahmen des in diesem Jahr durchgeführten ergänzenden Verfahrens, in dessen Zug die Einflüsse der ergänzenden Kohärenzsicherungsmaßnahme "Tideanschluss Billwerder Insel" zu untersuchen und zu bewerten waren. Insoweit hat die BAW einen weiteren "Fachbeitrag Hydrologie und Morphologie" erarbeitet, der Eingang in den 3. Ergänzungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe gefunden hat. Sowohl die vorgenannte Untersuchung wie auch der 3. Planergänzungsbeschluss sind im Internet, z.B. unter https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/10531670/billwerder-insel/ und unter http://www.fahrrinnenausbau.de/dokumente/planergaenzung.php verfügbar.

 

2. Welche aktualisierten Planungen in Bezug auf die Lage der UWA Medemrinne Ost liegen dem Senat, den Fachbehörden oder der HPA vor?

Es liegt eine angepasste Positionierung der Unterwasserablagerungen (UWA) Medemrinne Ost entsprechend der aktuellen Lage der Medemrinne im Jahr 2016 vor. Dies ist gerichtsbekannt.

 

3. Welchen Stand hat das behördenübergreifende Projekt zum „Entwicklungskonzept Speicherstadt“ in Bezug auf die möglichen Auswirkungen des steigenden Tidenhubs? Welche Wasserstandsänderungen in Folge der anstehenden Elbvertiefung wurden dabei zugrunde gelegt?

Bei der Planung der Kaimauersanierung im Bereich der Speicherstadt Hamburg werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der einschlägigen technischen Vorschriften der HPA berücksichtigt. Die in den Regelwerken der HPA enthaltenen Vorgaben zu den Bemessungswasserständen, die im Rahmen statischer Betrachtungen anzusetzen sind, beinhalten einen Sicherheitsaufschlag (in Bezug auf die tatsächlich vorhandenen Tidewasserstände). Dieser Aufschlag ist grundsätzlich ausreichend, um zeitabhängige Änderungen des Tidenhubs und die Auswirkungen von Einzelereignissen, wie z.B. einer zukünftigen Elbvertiefung, abzudecken. Im Übrigen siehe Drs. 21/12731.

 

4. Welche Finanzmittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung für die Unterhaltungsbaggerungen auf der Hamburger Delegationsstrecke nach Abschluss der Vertiefungsarbeiten vorgesehen?

Die Mittel zum Ausgleich von Aufwendungen der HPA für die Unterhaltungsbaggerung im Bereich der Delegationsstrecke sind in den Transferleistungen der PG 270.05 des Einzelplans 7 der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation enthalten. Im Übrigen siehe Drs. 21/14000.