SKA: Wird der Riverbus an der Slipanlage Entenwerder doch bevorzugt?

Stephan Jersch

Offenbar kennt der Senat Hamburgs Slipanlagen nicht ausreichend. So machte er sich erst auf mehrere Nachfragen Stück für Stück kundig und musste nun auch schon eine früher gegebene Auskunft revidieren.

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 24.11.2016 und Antwort des Senats

Drucksache 21/6844 | 2. Dezember 2016

 

Betr.: Wird der Riverbus an der Slipanlage Entenwerder doch bevorzugt?

Auf die Frage 2 in meiner Schriftliche Kleine Anfrage 21/5212 („Ist es richtig, dass in Entenwerder ein Vorrecht zur Nutzung für den Riverbus besteht und die Nutzung für andere potenzielle Nutzerinnen und Nutzer dementsprechend eingeschränkt ist?“) antwortete mir der Senat am 19.07.2016: „Die Slipanlage ist eine öffentliche Anlage und kann so auch genutzt werden. Eine Einschränkung besteht nicht.“

An der Slipanlage Entenwerder wurden Schilder aufgestellt, durch die dem Riverbus ein Vorrang eingeräumt wird. Die Aufschrift auf den Schildern lautet:

[...]Dem Hafen City River Bus ist die vorrangige Nutzung dieser Rampenanlage durch Gestattung der Hamburg Port Authority erteilt. Die Rampe ist für das Befahren des Amphibienbusses auf Anweisung freizuhalten [...]“

Es wird berichtet, dass an frequenzstarken Tagen ein Mitarbeiter des Riverbusbetreibers vor Ort steht und die Bootsbesitzer/innen von der Slipanlage „verjagt“, damit der Bus fahren kann.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:

1. Wann wurden die o. g. Schilder und von wem aus welchem Grund aufgestellt?

    a) Falls die Schilder vor dem 19.07.2016 aufgestellt wurden: Wie erklärt der Senat dann die Antwort auf meine Frage 2 in der Drucksache 21/5212?

2. Gibt es Vereinbarungen mit dem Betreiber des Riverbusses oder anderen Beteiligten für eine Nutzung der Slipanlage in Entenwerder? Wenn ja: Welche und wann wurden diese getroffen?

Bei der Slipanlage handelt es sich um eine öffentliche Anlage. Weil der Betreiber des Amphibienfahrzeugs die bauliche Herrichtung der Rampe finanziert hat und sich an der Instandhaltung beteiligt, ist ihm genehmigt worden, die Rampe bei Bedarf bevorzugt zu nutzen. Da es sich hierbei nur um Intervalle im Minutenbereich handelt, ist die allgemeine Nutzbarkeit grundsätzlich weiterhin gegeben. Zudem profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer von der baulichen Verbesserung der Rampe.

Der entsprechende Gestattungsvertrag wurde mit dem Betreiber am 22. Januar 2014 geschlossen. In dem Vertrag wird aus den genannten Gründen, die Aufstellung eines Hinweisschildes erlaubt, welches durch den Betreiber im Mai 2016 errichtet wurde.

3. Wurden ähnliche Schilder an weiteren Anlagen aufgestellt? Wenn ja: An welchen Slipanlagen und wann und mit welchem Inhalt?

Im Bereich des Rüschkanals gibt es drei öffentliche Slipanlagen, für die eine Vorrangnutzung durch die örtlich angesiedelten Vereine existiert.

Neben der Ausweisung eines bevorrechtigten Nutzers gibt es an den Anlagen einen grundsätzlichen Hinweis, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt, der Betrieb im Hafen zu berücksichtigen ist, die Haftung für etwaige Schäden dem Nutzer der Rampe obliegt und die Kette stets wieder zu schließen ist.

4. In Bezug auf die o.g. Beschilderung: Wer ist nach Ansicht des Senats befugt, Anweisungen für das Freihalten der Rampe in Entenwerder für den Riverbus zu erteilen?

Der Eigentümer; in diesem Fall die HPA.

5. Wie häufig nutzt der Riverbus die Slipanlage in Entenwerder? Bitte die Zahlen für das Jahr 2016 monatlich aufführen.

Informationen zum Fahrplan finden sich auf der Internetseite des Betreibers: http://www.hafencityriverbus.de/tickets.html

6. Welche Einnahmen erzielt die FHH durch die privilegierte Nutzung der Slipanlage durch den Riverbus?

Das Nutzungsentgelt beträgt pro Jahr 500 € zzgl. Umsatzsteuer. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.