SKA: Atomtransporte durch Hamburg (X)

Stephan Jersch

Es geht weiter mit den Atomtransporten durch Hamburg - Detailauswertung folgt noch.

8. September 2017

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 31.08.17

und Antwort des Senats

- Drucksache 21/10244 -


Betr.: Atomtransporte durch Hamburg (X)

Hamburgs Hafen bleibt nach der im Mai 2014 in der Bürgerschaft abgelehnten Teilentwidmung für Atomtransporte (vergleiche Drs. 20/11317) weiterhin ein Drehkreuz im internationalen Atomgeschäft – unter anderem zur Versorgung der AKWs. Der Senat teilte in der Drs. 21/4565 zum Thema mit, dass nach rechtlicher Prüfung von Hamburger Seite keine Möglichkeit bestehe, Transporte von radioaktiven Stoffen generell zu untersagen. Trotz Stilllegungen deutscher Atomkraftwerke nach der Katastrophe von 2011 im japanischen Fukushima und bis heute ungelöster dauerhafter Lagerung hochradioaktiver Abfälle gibt es augenscheinlich keine sinkende Zahl dieser gefährlichen Frachten. Mehrfach pro Woche finden weiterhin Transporte radioaktiver Stoffe durch Hamburg statt, im letzten Jahr insgesamt mindestens 175 Atomtransporte, davon 75 Kernbrennstofftransporte.

Scheint die Anzahl der festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel bei Atomtransporten, im letzten Jahr rapide gestiegen, durch die verstärkte Kontrolltätigkeit der Polizei durch in deren Folge sorgfältigerer Deklaration der Güter durch die Versender für dies Jahr auch eine Reduzierung der Beanstandungen erwarten zu lassen, so sind auch diese weiterhin von öffentlichem Interesse; nimmt Hamburg doch aufgrund des sogenannten Elbeabkommens die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben für die Partnerländer wahr. Umweltdelikte im Hamburger Hafen sowie Delikte auf den zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen gehörenden Teilen der Ober- und Unterelbe fallen in das Tätigkeitsfeld unserer Wasserschutzpolizei.

Auf die Ankündigung im rot-grünen Koalitionsvertrag 2015 hin, auf freiwilligen Verzicht von Atomfrachtbehandlung durch die Hafenwirtschaft zu setzen, hat der Senat unter anderem in der Drs. 21/9289 ausgeführt, dass die zuständige Behörde BWVI bis Ende Mai nur mit Vertretern dreier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien das Thema Selbstverzicht auf Atomtransporte beziehungsweise -umschlag besprochen habe.

Zwar gibt der Senat nach § 1 der Verschlusssachenanweisung für dieBehörden der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVSA) vom 1. Dezember 1982 im Voraus keine Auskunft zu Kernbrennstofftransporten, da Informationen über zukünftige Kernbrennstofftransporte aus Sicherheitsgründen bundesweit als „Verschlusssache/nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, aber wenigstens Angaben zu bereits durchgeführten Transporten sind aus den seit Jahren immer wieder aus von der Fraktion DIE LINKE gestellten diversen Anfragen, zuletzt der Drs. 21/9289 im Juni, für die interessierte Öffentlichkeit ablesbar.

Schiffe der Reederei ASPOL Baltic Corporation (ASPOL) sowie der Reederei Northern Shipping Company (NSC) haben in der Vergangenheit regelmäßig Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) über den Hafen von St. Petersburg/Russland in den Hamburger Hafen transportiert. Unter anderem wurde der Süd-West Terminal (SWT) sowie der Containerterminal Burchardkai (CTB) angefahren und dort Uranerzkonzentrat (UN 2912) umgeschlagen. Seit einiger Zeit sind dort von der ASPOL und NSC nach unserer Kenntnis keine Fracht Uranerzkonzentrat umgeschlagen worden. Nach der Datenlage erfolgte offensichtlich zuletzt ein solcher Transport mit der „Mikhail Dudin“ am 20.08.15 zum CTB. Zum SWT erfolgte nach der Datenlage offensichtlich zuletzt ein solcher Transport mit der „Baltiyskiy 202“ am 13.11.2015.

Um weiterhin möglichst vollständige Zahlen über Anzahl, Art und Umfang der Atomtransporte zumindest durch Hamburgs Hafen verfügbar zu machen, werden aus der Fraktion DIE LINKE hier zum 28. Mal dem Senat umfassend Fragen zum Themenkomplex gestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat,

bezogen auf Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hamburger Hafen sowie durch das Hamburger Stadtgebiet ab dem 02.06.2017 bis zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage
(bitte die Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zu Drs. 21/9289 für alle Transporte entsprechend fortführen, das heißt die Antworten auf die Fragen 1. bis 11. tabellarisch auflisten und nach Datum sortieren):

1. Wann erfolgten Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen (bitte Datum des Eingangs beziehungsweise Ausgangs, soweit vorhanden)?

2. Um welche beförderten Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe handelte es sich dabei jeweils?

3. In welchem Umfang und welcher Menge sind Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe jeweils transportiert worden (bitte Angabe im passenden Maß)?

4. Wie hoch war die jeweilige Aktivität der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe (bitte Angabe im passenden Maß)?

5. Wie wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe
jeweils klassifiziert?

6. Welche Art von Behältern wurde zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet (bitte genaue Typen-Kennung der Behälter angeben)?

7. Welche Beförderungsmittel (zum Beispiel Schiff, Bahn oder Lkw) wurden zum Transport der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils verwendet?

8. Wo wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe
jeweils umgeladen?

9. Wie lange wurden die Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe jeweils gelagert?

10. Wer war der jeweilige Absender (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und sonstigen radioaktiven Stoffe?

11. Wer war der jeweilige Empfänger (Firma mit Ortsangabe) der Kernbrennstoffe und welcher (bei sonstigen radioaktiven Stoffe) der Zielhafen?

Die Angaben zu den meldepflichtigen Kernbrennstofftransporten für den Zeitraum vom 2. Juni 2017 bis zum 1. September 2017 sind in der Anlage 1 zusammengestellt (zur Legende siehe Anlage 6).

Daten über die im Gefahrgut-Informations-System der Polizei (GEGIS) gemeldeten Transporte liegen nur für die jeweils letzten drei Monate vor. Die Transportvorgänge mit sonstigen radioaktiven Stoffen für den Zeitraum vom 2. Juni 2017 bis zum 1. September 2017 sind in Anlage 2 zusammengefasst. Die Dauer des Umschlags sowie die Namen und Adressen der Absender und der Empfänger werden in GEGIS nicht erfasst. Außer den auf Grund der GEGIS-Anmeldungen vorliegenden Daten über Gefahrgut-Transporte beinhaltet die Anlage 2 zusätzlich einen Straßentransport, der auf Grund einer Kontrolle (mit Mangel) dokumentiert ist.

Die Wasserschutzpolizei hat bei Kontrollen eine Sendung von sogenannten Zinnschlacken in Containern mit Löschhafen Hamburg festgestellt. Bei den Zinnschlacken handelt es sich aufgrund der überschrittenen Klassifizierungsgrenzwerte um gefährliche Güter der Klasse 7 im Sinne der Gefahrguttransportvorschriften (sonstige radioaktive Stoffe, Klasse 7/UN2910 bzw. in einigen Fällen 7/UN2912). Dieser festgestellte Transport erreichte den Hamburger Hafen vom Abgangsort, ohne als Gefahrgut deklariert zu sein. Aus diesem Grund sind zu diesen Transporten keine Daten im GEGIS eingetragen. Die Sendungen wurden unter Einhaltung aller gefahrgutrechtlichen Vorschriften zum Empfänger weiterbefördert. Die erfragten Angaben sind in der Anlage 3 aufgeführt.

12. Zuletzt in der Drs. 21/9289 gab der Senat Überblick über Mängel bei der Kontrolle von Güterbeförderungseinheiten (CTU) im Zusammenhang unter anderem mit radioaktiven Stoffen der Klasse 7 für Schiffe und Lkws bis zum Anfang März.

Sind dem Senat für die Zeit danach solche bekannt?

Wenn ja, bitte mit Datum und möglichst konkreter Beschreibung der Mangelart unter anderem wie in Anlage 4 zu Drs 21/9289 aufführen.

In der Drs. 20/13644 führt der Senat aus, Umschlag von mit Luftfracht transportierten Kernbrennstoffen habe es in Hamburg seit vielen Jahren nicht gegeben. Über den Transport von sonstigen radioaktiven Stoffen per Luftfracht lägen dem Senat keine Informationen vor, da die Zuständigkeit für die Aufsicht für diesen Transportweg beim Luftfahrtbundesamt liegt. In der Drs. 20/14621 führt der Senat aus, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Transporte radioaktiver Stoffe auf bundeseigenen Eisenbahnstrecken liege beim Eisenbahnbundesamt. Vor diesem Hintergrund fragen wir, ob dem Senat über den Schifftransport hinaus auch Beanstandungen bei anderen Transportarten bekannt sind?

Wenn ja, bitte möglichst in der Tabelle mit angeben.

Daten über die bei Kontrollen festgestellten Mängel im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter für den Zeitraum vom 2. Juni 2017 bis zum 1. September 2017 sind in der Anlage 4 zusammengestellt. In diesem Zeitraum wurden durch die Polizei 110 Kontrollen im Zusammenhang mit dem Transport radioaktiver Güter auf Schiffen, auf der Straße und im Schienenverkehr durchgeführt. Davon verliefen 100 Kontrollen ohne Beanstandungen, neun Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkehrsträger Schiff führten zu sieben Mängeln formaler und drei Mängeln sicherheitsrelevanter Art. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurde bei einer Kontrolle ein formaler Mangel und im Schienenverkehr kein Mangel im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg festgestellt.

Einer von drei als sicherheitsrelevant eingestuften Mängel ist auf die Beförderung von sogenannten Zinnschlacken zurückzuführen, siehe dazu auch die Antwort zu 1. bis 11.

Bezogen auf zukünftige Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in und aus dem Hafen Hamburg sowie durch das Hamburger Stadtgebiet fragen wir, soweit Meldungen vorliegen:

13. Sechs Hafenbetriebe hatten laut Drs. 21/5719 im August 2016 eine
Umschlaggenehmigung nach § 7 StrlSchV. Welche davon läuft gegebenenfalls in diesem Jahr aus? Um welche/n Betrieb/e handelt es sich? Hat der Betrieb/haben die Betriebe erneut eine verlangt beziehungsweise erhalten?

Keine.

14. Hat es seit Anfang Juni bei der hamburgischen Genehmigungsbehörde (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) weitere Antragstellungen/Genehmigungen auf Zulassung zur Beförderung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ gegeben?

Wenn ja, bitte die Unternehmen auflisten.

Nein.

15. Wie viele und welche gültigen Genehmigungen für den Transport radioaktiver Stoffe liegen der Umweltbehörde derzeit vor? Bitte auflisten mit Genehmigungsnummer, Beginn und Ende der Genehmigungsdauer, maximal zulässige Transportzahl und Menge (in Kilogramm oder Tonnen), Absender und Empfänger, Transportmittel und Art des Stoffes sowie der Behälterbezeichnung.

In der Anlage 5 (zur Legende siehe Anlage 6) sind die zum Zeitpunkt dieser Anfrage der zuständigen Behörde vorliegenden Genehmigungen für Kernbrennstofftransporte aufgelistet. Weitere Angaben werden nicht erfasst. Auf die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (seit 30.07.2016 zuständig) regelmäßig aktualisierte Liste aller gültigen Transportgenehmigungen wird verwiesen. (https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Downloads/BfE/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.html).

16. Aus der Drs. 21/9289 geht hervor, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) seit Beginn der Legislaturperiode im Frühjahr 2015 bis Ende Mai mit Vertretern dreier Umschlagsunternehmen sowie Reedereien das Thema Selbstverzicht auf Atomtransporte beziehungsweise -umschlag besprochen habe und senatsseitig „die Überlegungen dazu“ weiterhin auch „nicht abgeschlossen“ seien.

Sind die senatsseitigen Überlegungen mittlerweile beendet worden?

Wenn ja,

a. bis wann will der Hamburger Senat die „freiwillige Selbstbeschränkung" für Atomtransporte auf den Weg bringen?

b. werden zumindest bei den öffentlichen Hafenbetrieben entsprechende Verbotsregelungen getroffen?

Wenn nein, welche Restriktionen sieht der Senat betreffend der Umsetzung des Willens, der ihn tragenden Fraktionen aus dem Koalitionsvertrag von 2015?

17. Haben mittlerweile weitere Gespräche zu freiwilligem Selbstverzicht stattgefunden beziehungsweise sind Termine vereinbart?

Wenn ja, wann mit wem?

Wenn nein, warum nicht?

18. Der Senat gab in der Drs. 21/9289 keine direkte Antwort auf die Frage, ob etwa bei der Aktionärsversammlung Hapag-Lloyds am 26.Mai, der Unternehmensvorstand aufgefordert wurde, einen im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarten freiwilligen Verzicht auf Atomtransporte umzusetzen.

Haben, vor dem Hintergrund der Frage 15., mittlerweile mit der Reederei Hapag-Lloyd – teils im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg – als einem Hauptakteur für den Transport von Uranhexafluorid (UF6) im Hamburger Hafen, Gespräche zu diesem Thema stattgefunden?

Wenn nein, warum nicht beziehungsweise sind welche geplant?

Es hat ein weiteres Gespräch im Juni des Jahres 2017 mit einem Umschlagsunternehmen gegeben. Aus Vertraulichkeitsgründen können die Gesprächspartner nicht genannt werden. Im Übrigen ist der Prozess noch nicht abgeschlossen.

19. Am 29.03.17 wurde 18.480 kg „unbestrahltes Uran in Form von UF6“ (Gefahrgut-Klassifizierung 2977) von der Firma Urenco aus Gronau nach Südkorea über das HHLA Terminal Altenwerder verschifft (Drs. 21/9289). Wenn die Angaben des Senates zutreffen, das die Lagerzeit der radioaktiven Stoffe kleiner als ein Tag (Lagerzeit > 1 d) waren, müsste das Schiff „Hamburg Express“ der Reederei Hapag-Lloyd diesen Kernbrennstoff Transport durchgeführt haben.

Auf eine Anfrage auf der Aktionärsversammlung am 29.05.17 wurde jedoch mitgeteilt, dass grundsätzlich keine spaltbaren Stoffe, somit keine Kernbrennstoffe transportiert werden.

Ist es zutreffend, dass das Schiff „Hamburg Express“ den Kernbrennstoff-Transport am 29.03.17 durchgeführt hat und somit Hapag-Lloyd auch Kernbrennstoffe transportiert, oder hat der Senat andere Erkenntnisse? Bitte zu diesem Transport, soweit bekannt, separat ausführen: genauer Umschlagzeitpunkt, am Transport beteiligte Unternehmen und Speditionen und Schiffsnamen.

Nein.

20. Mit dem Frachter „Mikhail Lomonosov“ der russischen Reederei Northern Shipping Company (NSC) erfolgte aus dem Hafen von St. Petersburg/Russland am 19.11.16 ein Transport von Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) im Transit über den Hafen Hamburg [HHLA Containerterminal Burchardkai (CTB)] weiter auf dem Seeweg nach Antwerpen/Belgien.

Ist dem Senat bekannt, dass die Transporte von der NSC nun in Antwerpen umgeschlagen werden?

Wenn ja, welche Informationen liegen dem Senat genau vor?

Dazu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.

21. Die Frachtschiffe der Reederei Northern Shipping Company (NSC) fahren fast regelmäßig zwischen St. Petersburg/Russland und Antwerpen/Belgien. Dabei fahren sie unter anderem durch den Nord-Ostsee-Kanal und auf der Unterelbe weiter über Brunsbüttel und Cuxhaven.

Liegen der dies Gebiet betreuenden Wasserschutzpolizei oder anderen Behörden Daten der transportierten Gefahrstoffe durch den NOK und auf der Unterelbe vor (zum Beispiel GEGIS- Datenbank)?

Wenn ja, an welchen Tagen und mit welchen Schiffen werden welche radioaktiven Stoffe (Klasse 7) auf der Unterelbe befördert, die den Hamburger Hafen nicht anlaufen? Wenn Daten der Gefahrgüter für die Unterelbe und/oder den NOK vorliegen, bitte tabellarisch die radioaktiven Stoffen mit Herkunft, Zielort, Abfahrtshafen/ Zielhafen, Transportdatum, UN-Nummer, technischem Namen, Stoff, Verpackung, Bruttomasse und maximaler Aktivität aller durchfahrender Schiffe angeben.

22. Liegen Hamburger Behörden gegebenenfalls weitere Daten über den Transport von Gefahrstoffen auf Schiffen vor, die auf weiteren Routen die Deutschen Seegewässer nutzen (zum Beispiel St. Petersburg/Russland nach Antwerpen/Belgien über Skagen/Dänemark).

Wenn nein, liegen diese Behörden umliegender Bundesländer beziehungsweise dem Bund vor?

Wenn ja, welche Stellen sind gegebenenfalls zuständig?

Dazu liegen der zuständigen Behörde keine Daten vor.